Anmerkungen
Der Erstplatzierte genießt das Aufstiegsrecht zur Landesklasse, sofern er aufstiegsberechtigt ist. Sofern eine Spielgemeinschaft den ersten Tabellenplatz belegt, kann der federführende Verein das Aufstiegsrecht eigenständig wahrnehmen.Der Letztplatzierte steigt in die Kreisliga ab. Mit jedem Absteiger aus der Landesklasse erhöht sich die Zahl der Absteiger in die Kreisliga dementsprechend.