2024-04-25T14:35:39.956Z

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Das Transferfenster öffnet

Was Amateurfußballer bei einem Wechsel im Winter beachten müssen

Es ist schon wieder soweit: Die Hinrunde bei den Amateurfußballern neigt sich dem Ende entgegen. Am kommenden Wochenende stehen nur noch vereinzelt Nachholspiele auf dem Programm, danach geht es in die wohlverdiente Winterpause. Ähnlich wie bei den Profis nutzen auch viele Amateure die Zeit, um sich neu zu orientieren, denn vom 1. bis 31. Januar öffnet das Transferfenster bei den Amateurfußballern. Doch in der sogenannten Wechselperiode II gilt es einiges zu beachten.

Grundsätzlich ist sowohl bei den Senioren als auch bei den ältesten Juniorenjahrgängen ein Transfer zwischen dem 1. und 31. Januar möglich. Dafür muss sich der Spieler oder die Spielerin bis zum 31. Dezember beim alten Verein abmelden. Nach Eingang des Passes beim Verband in Duisburg ist der Spieler für Freundschaftsspiele direkt spielberechtigt.

Bei Pflichtspielen sieht das anders aus. „Im Winter sind die Spieler zwingend darauf angewiesen, dass der abgebende Verein die Freigabe erteilt“, verdeutlicht Laurenz Neumann, stellvertretender Geschäftsführer des FVM und Referent für den Spielbetrieb bei den Senioren. Anders als im Sommer sind in der Transferperiode II die vorgegebenen Ausbildungsentschädigungen nicht bindend und somit frei verhandelbar. Einigen sich die Klubs nicht auf eine Ablösesumme, verzögert sich die Freigabe für Pflichtspiele um sechs Monate.


14-Tage-Frist für die Vereine

Eine Abmeldung ist sowohl online über www.dfbnet.org als auch über den Postweg möglich. Hier empfiehlt Neumann allerdings die klassische Einschreibe-Postkarte: „Per Brief fehlt dann gerne schon einmal der Inhalt“, sagt Neumann mit einem Augenzwinkern. Für den abgebenden Klub beginnt am Folgetag des Abmeldedatums (Eingangsstempel zählt) eine 14-Tage-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Verein dem Spieler den Pass zuschicken, ansonsten ist eine Ablösesumme hinfällig und der Spieler sofort spielberechtigt.

Ohne Abmeldung bis zum 31. Dezember ist ein Transfer dann nur noch erschwert möglich. Bis zum 31. Januar können sogenannte Berufsspieler (früher Vertragsamateure) verpflichtet werden. Der abgebende Verein muss aber – anders als im Sommer – die Freigabe erteilen. Darüber hinaus sind Akteure, deren letztes Spiel mindestens ein halbes Jahr zurückliegt, sofort spielberechtigt, ohne das eine Ablöse fällig wird.

Im Nachwuchsbereich gelten andere Fristen und Regeln. Laut DFB-Jugendordnung sollen Abmeldungen bei den E- und F-Junioren möglichst nur zwischen dem 1. bis 30. Juni erfolgen. Spielberechtigt sind die Kicker dann ab dem 1. August. Außerhalb dieses Wechselfensters erfolgt die Spielberechtigung erst zwei Monate nach der Abmeldung.

Ab den D-Junioren bis zum jüngeren Jahrgang A-Junioren/B-Ju-niorinnen können die Spieler schon ab dem 1. Mai wechseln. Auch hier sind sie ab dem 1. August spielberechtigt, sofern der abgebende Verein zustimmt – ohne Einigung erst ab dem 1. November. Auch hier sind zwischen dem 1. Juli und 30. April Transfers möglich, jedoch werden die Spieler dann für mindestens drei Monate gesperrt. Ohne Zustimmung verlängert sich die Sperre um weitere drei Monate. „Bei den ältesten Junioren-Jahrgängen gelten die selben Fristen wie bei den Senioren“, unterstreicht Neumann.

Aufrufe: 014.12.2017, 10:00 Uhr
lb | AZ/ANAutor