2024-04-25T14:35:39.956Z

Ligabericht
Vitus Nagorny wurde bis zum 31. Juli mit einer Funktionssperre belegt  F: Charly Becherer
Vitus Nagorny wurde bis zum 31. Juli mit einer Funktionssperre belegt F: Charly Becherer

Vitus Nagorny bis zum 31. Juli gesperrt

Teisbachs Übungsleiter erhält nach den Vorfällen beim Spiel in Handlab eine Funktionssperre bis Saisonende, behält sich aber Rechtsmittel vor

Das Rätselraten um Vitus Nagorny (35) hat eine Ende. Der Ex-Profi, der den Kreisligisten FC Teisbach coacht, wurde vom Straubinger Kreissportgericht mit einer Funktionssperre bestraft, die bis zum 31. Juli verhängt wurde. Nagorny wurde vorgeworfen, dass er beim Auswärtsspiel am 20. Oktober beim FC Handlab-Iggensbach Schiedsrichterassisten Michael Achatz (Salching) unmittelbar nach Schlusspfiff tätlich angegangen haben soll. Gegen diese Darstellung wehrt sich Nagorny, behält sich vor Berufung einzulegen und hat gegen den Schiedsrichter der damaligen Partie, Tobias Welck (Oberschneiding), ein Verfahren wegen des Verdachts der "vorsätzlich falschen Berichterstattung" beantragt.

Schiedsrichter-Assistenz Michael Achatz wurde nach den Vorfällen ins Krankenhaus eingeliefert und erstattete Strafanzeige. Befunden wurde ein Druckschmerz über der gesamten Halswirbelsäule und der oberen Brustwirbelsäule, ebenso an den linken Rippen. Ein Arzt bestätigte Anfang Dezember eine noch andauernde psychische Belastungsstörung, sowie die Darstellung, dass der Geschädigte über Konzentrationsschwierigkeiten und ein Taubheitsgefühl an beiden Armen klagt. Achatz befinde sich nach wie vor bei einem Neurologen in Behandlung, leide unter Rückenschmerz und unruhigem Schlaf und musste anfänglich eine Halskrause tragen. Der Heilungsverlauf sei offen. Am 31. Januar fand eine mündliche Verhandlung statt, zu der mehrere Personen vorgeladen wurden. Das Sportgericht um den Vorsitzenden Robert Mühlbauer kam zu dem Entschluss, da es zu einer Tätlickeit von Nagorny an Achatz gekommen sei.

"Der zur Überzeugung des Gerichts feststehende Sachverhalt stellt eine Tätlichkeit des Betroffenen begangen an dem SRA Achatz dar. Ein leichterer Fall einer Tätlichkeit ist nicht gegeben, weil der Betroffene dem SRA sogar erst hinterher lief, um ihn dann heftig zu packen und zu sich zu drehen. Auch eine etwa vorherige Provokation, die manche Zeugen in der Handbewegung des SRA sehen wollten, führt nicht zur Annahme eines leichteren Falles. Dieses entlastende Moment einer sogennaten Quak-Quak-Bewegung steht nicht zur Überzeugung des Gerichts fest. Hier war dem SRA zu glauben, wonach er mit der Handgeste seine Aufforderung zum Ruhebewahren untermauerte. Andererseits erkennt das Gericht in dem Verhalten des Betroffenen auch keine Tätlichkeit in einem besonders schweren Fall. Zum Kopf geführte Schläge oder Fausthiebe liegen nicht vor. Die tatsächlich eingetretenen Verletzungsfolgen waren vom Betroffenen weder geplant noch beabsichtigt", heißt es in der schriftlichen Urteilsverkündung des Kreissportgerichts. Vitus Nagornys Anwalt Oliver Wunsch erklärt dazu gegenüber FuPa: "Ob mein Mandant das Urteil, das vom Strafmaß berechtigterweise weit unter der ursprünglich im Raume stehenden Strafandrohung bleibt, akzeptiert oder Berufung einlegt, bleibt abzuwarten."

»Ein leichterer Fall einer Tätlichkeit ist nicht gegeben.«

"Strafmildernd ist zugunsten des Betroffenen anzuführen, dass er seit dem Vorfall Gegenstand einer intensiven, überwiegend negativen Berichterstattung ist. Außerdem zeigt der Betroffene in der mündlichen Anhörung Reue und Einsicht. Insgesamt räumt er in seinem Schlusswort auch eine Tätlichkeit ein, wenn auch nur in einem leichteren Fall; dies wird strafmildernd als Geständnis gewertet. Unter Berücksichtigung dieser Punkte kann die Sperrstrafe gemäß Tenor zur Bewährung bis zum angegebenen Zeitpunkt ausgesetzt werden. Der Verbandsanwalt beantragt in seinem Schlusswort eine Sperrstrafe zwischen neun und zwölf Monaten, wobei ein Teil davon zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Ebenso wie das Sportgericht sieht der Verbandsanwalt in seinem Schlusswort den zum Vorwurf gemachten Faustschlag des Betroffenen gegen den am Boden liegenden SRA nicht als erwiesen an", ist abschließend zu lesen. Nagornys Anwalt erklärt hierzu: "Ich kann mitteilen, dass von unserer Seite bereits vor Urteilsverkündung beim BFV beantragt wurde, gegen den Schiedsrichter der damaligen Partie ein Verfahren wegen des Verdachts der vorsätzlich falschen Berichterstattung nach § 83 II RVO einzuleiten." Die aus seiner Sicht falsche Darstellung, Nagorny habe dem am Boden liegenden Schiedsrichter-Assistenten einen Faustschlag verpasst, sei einzig von Schiedsrichter Tobias Welck dargelegt worden.

Bereits unmittelbar nach dem Vorfall wurde Nagorny vom BFV mit einer vorläufigen Funktionssperre belegt. Der Ex-Wolfsburger leitete die Trainingseinheiten der Teisbacher Fußballer aber wie gewohnt weiter, durfte sich vor den Spielen aber ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr im Spielfeld-Innenraum und in den Kabinen aufhalten. Die Mannschaftseinstellung am Spieltag wurde vor der zeitlichen Frist von Nagorny übernommen. Vom FC Teisbach war am Mittwoch-Vormittag noch kein Vereinsvertreter für eine Stellungnahme erreichbar. Der Klub betonte in den letzten Wochen und Monaten aber immer wieder, dass man voll und ganz hinter Nagorny stehe. Deshalb ist davon auszugehen, dass der 35-Jährige seine Tätigkeit in der Form wie in den Wochen vor der Winterpause ausüben wird.


Aufrufe: 05.2.2014, 11:35 Uhr
Thomas SeidlAutor