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Allgemeines
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– Foto: Meiki Graff / land.nrw
Kontaktsport mit bis zu 30 Personen erlaubt
Schritt für Schritt lockert NRW die Beschränkungen. Vieles ist wieder erlaubt, und von der Abstandsregel gibt es Ausnahmen.
Sport: Sportarten mit Körperkontakt sind ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen mit bis zu zehn Personen wieder möglich. Im Freien ist dann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen erlaubt. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden. Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts drinnen und draußen wieder zulässig. Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutz in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bestehen.