2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines

Verfahren für Seniorenerklärung läuft jetzt schneller

Die Erteilung der Freigaben von Junioren für Herren- oder Frauenmannschaften geht künftig über den WDFV.

Der Westdeutsche Fußballverband weist in Abstimmung mit den Fußball-Landesverbänden darauf hin, dass die Erteilung der Freigaben von Junioren für Herren- oder Frauenmannschaften seit dem 1. Januar direkt beim WDFV angesiedelt ist. Somit haben die Vereine die Möglichkeit, die Seniorenerklärungen per Post, mittels persönlicher Abgabe in der Geschäftsstelle des WDFV oder per E-Mail zu beantragen.
Durch diesen Vorgang kommt es zu einer Zeitersparnis im Verwaltungsakt, weil die Anträge künftig direkt an die WDFV-Geschäftsstelle gesendet werden. Der Weg über die Landesverbände entfällt. Somit können die Seniorenerklärungen systemseitig noch schneller erfasst und eventuelle Fristen, zum Beispiel für die Aufnahme auf Spielberechtigungslisten, noch deutlicher gewahrt werden. "Der Spieler muss dem älteren A-Junioren-Jahrgang, die Spielerin dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang angehören. Die Spielerlaubnis kann bereits vor Beginn des Spieljahres der Junioren, frühestens jedoch zum 1. Juli eines Jahres, erteilt werden", lautet die Eingangsvoraussetzung.

Zudem gibt's noch weitere Anforderungen, von denen mindestens eine erfüllt werden muss. Zum Beispiel: Der Spieler muss zum Beantragungszeitpunkt im Besitz einer ununterbrochenen Spielberechtigung von mindestens zwölf Monaten für den beantragenden Verein sein, oder der Spieler hatte früher insgesamt schon einmal eine gültige Spielberechtigung für den antragstellenden Verein von mehr als 24 Monaten, oder der Spieler gehört einem Verein an, der in der laufenden Saison mit einer A-Junioren- oder B-Juniorinnen-Mannschaft am Meisterschaftsbetrieb teilnimmt. Spieler, die noch keine 18 Jahre alt sind, müssen sich einer sportärztlichen Untersuchung unterziehen.

Aufrufe: 05.1.2018, 10:28 Uhr
RPAutor