2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
– Foto: www.paulmedia.lu (Archiv)

Kersch: keine Zuschauer, ohne Schnelltest kein Sport!

UPDATE +++ Pressekonferenz von Sportminister Dan Kersch gibt Details zum Sportgeschehen in Covid-19-Zeiten

Laut Sportminister Dan Kersch sei der Sport Teil der Gesellschaft und wichtig für die physische und psychische Gesundheit, doch er sei auch sowohl Teil des Problems als auch der Lösung der Covid-19-Pandemie. Der Sportminister appellierte daher an die Sportvereine, die bald wieder mit dem Spielbetrieb beginnen können, dass man die sanitären Regeln strikt einhalten solle. Er rief zu Disziplin und Rücksicht auf und strich die Vorbildfunktion der Sportler hervor.

- Die Einschränkungen, die für den Sport gelten, die auch Premierminister Bettel und Gesundheitsministerin am Dienstag mitteilten, wurden am späten Vormittag von Sportminister Dan Kersch bestätigt und er gab weitere Details bekannt.

Wettkämpfe nur in ersten Senior-Ligen erlaubt

Die wichtigsten Neuerungen sind, dass das Gesetz keine Zuschauer bei Sportveranstaltungen zulässt und dass für den wieder möglich gewordenen Betrieb der höchsten Sportligen, d.h. u.a. der BGL Ligue und der 1.Liga der Frauen im Fußball, Corona-Schnelltests durchgeführt werden. Diese sollen zwar laut neuesten Medienangaben gesetzlich nicht verpflichtend sein, doch Sportler, die sich einem solchen nicht unterziehen, sollen nicht an Wettkämpfen teilnehmen dürfen.

Öffnung der Sportinfrastrukturen liegt wieder bei den Gemeinden

Der Staat lässt mit dem neuen Gesetz die Sperre sämtlicher Sportinfrastrukturen wieder fallen. Die Verantwortung, ob Stadien oder Sporthallen wieder öffnen, fällt damit wieder an die Eigentümer dieser Infrastrukturen zurück, wodurch letzten Endes im Gros der Fälle die Gemeinden das letzte Wort darüber haben, ob ihre Sportplätze wieder genutzt werden dürfen oder nicht.

Weitere Regeln

Für alle weiteren Sportligen gelten nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes neue Regeln, wie das Training gestaltet werden kann. Normaler Trainings- und Spielbetrieb wird im Rahmen der folgenden Regeln für das Gros der Fußballteams weiterhin nicht möglich sein. Diese Regeln lauten wie folgt:

  • Zwei Personen dürfen Sport ohne Einschränkungen treiben.
  • Sportgruppen dürfen aus maximal zehn Personen bestehen und nur mit Einhaltung einer Distanz von zwei Metern Sport treiben.
  • Ein einzelner Sportler muss min. 15 m² Platz zum Trainieren haben.
  • Zwei Sportler müssen min. 25 m² pro Person zum Trainieren haben.
  • Drei bis zehn Sportler müssen min. 30 m² pro Person zum Trainieren haben.
  • Umkleideräume und sanitäre Anlagen dürfen von max. zehn Personen gleichzeitig benutzt werden, dabei gilt Maskenpflicht und eine Distanzpflicht von zwei Metern.
  • Gemeinschaftsduschen dürfen von max. zehn Personen gleichzeitig genutzt werden bei Einhaltung von zwei Metern Distanz.
  • Zuschauer sind bei Sportveranstaltungen nicht erlaubt.
  • Das Catering bei Sportveranstaltungen ist ebenfalls untersagt.

Minister Kersch verwies aber ebenfalls darauf, dass vor allem Fußballvereine ihre oft 8.000-9.000 m² großen Plätze nicht in beliebig viele Zonen eingeteilen sollen. Es wird empfohlen pro Platz maximal zwei Gruppen à max. zehn Sportlern zeitgleich trainieren zu lassen, beide Gruppen sollen einen Mindestabstand von zwanzig Metern einhalten.

Das neue Pandemie-Gesetz soll noch vor dem Wochenende im Parlament gestimmt werden und bis zum 31.Januar in Kraft bleiben.

Aufrufe: 07.1.2021, 13:00 Uhr
Paul KrierAutor