2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
– Foto: Nückel/Steinmann

Planung der neuen Saison läuft

KFV Salzlandkreis reagiert auf Abbruch-Szenario zunächst mit 13 Beschlüssen

Sachsen-Anhalts Fußball-Verband FSA hat sich nach einer erneuten Vereinsumfrage dazu entschlossen, die Saison 2019/2020 abzubrechen. Legitimiert werden soll dieser Schritt am 12. Juni durch einen außerordentlichen Verbandstag. Dadurch ist nun auch der Kreisfachverband (KFV) des Salzlandkreises zum Handeln gezwungen.

Und die Verantwortlichen im Salzlandkreis um KFV-Präsident Frank Krella haben sich bereits eine Strategie zurechtgelegt. In einer Videokonferenz hat sich der Vorstand des KFV Fußball Salzland vor wenigen Tagen mit den Konsequenzen und Folgen eines möglichen Abbruchs des Spieljahres 2019/2020 sowie der Planung der darauf folgenden Saison beschäftigt. Im Ergebnis konnten, nach reiflichen Überlegungen, zunächst 13 Punkte festgehalten werden. „Diese stehen jedoch unter dem Vorbehalt der Beschlüsse des außerordentlichen Verbandstages des FSA am 12. Juni“, unterstrich KFV-Vizepräsident Helmut Lampe im Gespräch mit der Volksstimme. Dass der Saisonabbruch am 12. Juni noch einmal kippen könnte, glaubt Lampe indes nicht. „Das wird wohl nicht passieren. Die Personalplanungen bei vielen Vereinen sind jetzt einfach schon zu weit fortgeschritten“, sagt Lampe.

Und planen will man auch im Spielausschuss des KFV. Deshalb sind die hiesigen Vereine nun aufgerufen, bis zum 31. Mai ihre Mannschaftsmeldungen einzureichen. Ein Termin, der sich nicht mit dem des FSA, welcher erst spätere Meldungen fordert, deckt. „Wir möchten einfach wissen, wer in welcher Liga antreten will“, erklärt der KFV-Vizepräsident die Maßnahme. Während der KFV in diesem Fall schneller reagiert als der FSA, wartet man bei anderen Aspekten ab, was im Land passiert. So sollen wahrscheinlich keine Meister gekürt werden. „Beim FSA ist das so vorgesehen und danach wollen wir uns richten. Sollte man sich dort anders entscheiden, werden wir uns wohl anschließen“, erklärt Lampe.

Genauso verfährt man auch beim Thema Pokal. Dieser soll, wenn möglich, bis spätestens 30. September zu Ende gespielt werden. Dies geht aber selbstverständlich nur, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen sind, denn derzeit ist ein Wettspielbertieb in Sachsen-Anhalt noch untersagt. Großes Interesse dürften bei einigen Vereinen indes die Beschlüsse zur Aufstiegsregelung wecken. Diese soll Anhand eines Quotienten (erspielte Punkte geteilt durch absolvierte Spiele) erfolgen. Weitere Vereine können jedoch einen Antrag stellen und ebenfalls aufsteigen, wenn sie Anhand der Ausschreibung zur Saison 2019/2020 aufstiegsberechtigt wären. Somit könnte beispielsweise Lok Aschersleben und der BSC Biendorf den Weg aus der Kreisliga in die Salzlandliga gehen.

Spannende Konstellationen könnte auch die neue Regelung zum Thema Spielgemeinschaften hervorbringen. Diese sind nämlich nun in allen Spielklassen des Kreises möglich.

Beschlüsse zur Planung der Saison 2020/2021 (vorbehaltlich FSA-Verbandstag am 12. Juni 2020)

1 - Die Staffelersten im Spieljahr 2019/2020 sollen unter Anwendung einer Quotientenregelung (erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der ausgetragenen Spiele) auf Grundlage der Tabellenstände vom 12. März 2020 (Aussetzung Spielbetrieb) aufsteigen.

2 - Auf Antrag können auch weitere Mannschaften aufsteigen, sofern sie am 12. März 2020, entsprechend der KFV-Ausschreibung 2019/2020, aufstiegsberechtigt waren und der Vorstand des KFV Fußball Salzland dem Antragsbegehren zustimmen sollte.

3 - Der schriftliche Antrag gemäß Ziffer 2 soll bis zum 31. Mai 2020 an die spielleitende Stelle des KFV Fußball Salzland erfolgen.

4 - Alle Vereine sollen bis zum 31. Mai 2020 verpflichtend melden, mit welchen Mannschaften sie am Spielbetrieb im Spieljahr 2020/2021 teilnehmen wollen.

5 - Ein freiwilliger Rückzug beziehungsweise Abstieg in eine tiefere Spielklasse soll im Spieljahr 2019/2020 möglich sein.

6 - Der schriftliche Antrag gemäß Ziffer 5 soll bis zum 31. Mai 2020 an die spielleitende Stelle erfolgen.

7 - Eine Meisterehrung für das Spieljahr 2019/2020 wird vom KFV Fußball Salzland wahrscheinlich in allen Spielklassen nicht vorgenommen.

8 - Die Pokalwettbewerbe im Spieljahr 2019/2020 sollen grundsätzlich, maximal bis zum 30. September 2020, weitergeführt werden.

9 - Ein Ansetzungsheft für das Spieljahr 2020/2021 soll erstellt werden.

10 - Die Vorstandswahl soll spätestens bis März 2021 stattfinden, jedoch frühestens nach dem Verbandstag des FSA.

11 - Die Entscheidung über die Durchführung des Sparkassen-Cup 2020 soll voraussichtlich bis zum 20. Juni 2020 getroffen werden.

12 - Spielgemeinschaften im Spieljahr 2020/2021 sollen grundsätzlich in allen Spielklassen auf Ebene des KFV Fußball Salzland zugelassen werden.

13 - Spielgemeinschaften sollen am kreislichen Pokalwettbewerb teilnehmen können, sie besitzen jedoch kein Antrittsrecht beim FSA-Pokal.

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Aufrufe: 026.5.2020, 08:15 Uhr
Michael JacobsAutor