Die Walburgskircher Verantwortlichen zogen schnell die Notbremse und erstatteten beim Kreissportgericht Selbstanzeige. Hätte der TuS das nicht getan, wäre wohl eine saftige Geldstrafe und vielleicht sogar ein Punktabzug fällig gewesen. Das Urteil fiel nun relativ milde aus. "Mit Schiedsrichtermeldung vom 01.08.2019 wurde dem KSG Ndb.West der FaD gegen den Spieler Devid Stanisavljevic (TuS Walburgskirchen) angezeigt. Mit Stellungnahme des Vereins vom 04.08.2019 wurde erklärt, dass es sich bei dem durch FaD verwiesenen Spieler nicht um den im Spielbericht genannten Spieler Devid Stanisavljevic - er befand sich im Urlaub und war zum Spiel nicht anwesend - handelte, sondern es wurde stattdessen sein zufällig anwesender Bruder Alexander Stanisavljevic dafür eingesetzt. Alexander Stanisavljevic, der weder Vereinsmitglied noch Spieler des TuS Walburgskirchen ist, spielte auf den Pass seines Bruders. Der eingesetzte Spieler besitzt keine Spielberechtigung. Auf Grund der geschilderten Vorkommnisse hat das KSG Ndb.West durch Beschluss gemäß § 34 RVO ein Verfahren nach § 77 Abs. 1 und 2 RVO wegen unberechtigten Spielereinsatz eingeleitet. Nach Abgleich der Spielerfotos konnte das KSG Ndb.West eindeutig feststellen, dass bei dem genannten Totopokalspiel Alexander Stanisavljevic unberechtigt eingesetzt wurde. Beim Strafmaß wurde strafmildernd die Stellungnahme des Vereins vom KSG Ndb.West berücksichtigt und dass der Verein das Vergehen voll umfänglich eingeräumt hat, und dies auch selbst zur Anzeige beim Sportgericht gebracht hat. Von einem Punktabzug im laufenden Wettbewerb (Meisterschaftsrunde in der Kreisliga) hat deshalb das KSG noch abgesehen und weil es sich bei dem unberechtigten Spielereinsatz um kein Meisterschaftsspiel handelte. Ansonsten hält das KSG die Geldstrafe in dieser Höhe für Tat und Schuld angemessen. Ein Verfahren gegen Alexander Stanisavjevic konnte vorerst nicht eingeleitet werden, da dieser nicht der Strafgewalt des BFV unterliegt, da er offensichtlich keinem deutschen Verein zugehörig ist", heißt es im Wortlaut des Urteils. Der Kreisligist wurde zu einer Geldstrafe von 350 Euro verdonnert. Zudem wurde Vorstand Konrad Treitlinger eine Strafe von 200 Euro aufgebrummt.