FLOMBORN. Der Protest der SG Flomborn/Oberflörsheim hatte Erfolg: Die für den Fall zuständige Spruchkammer des Südwestdeutschen Fußballverbands entschied, dass dem C-Ligisten trotz der Niederlage die drei Punkte aus dem Spiel gegen die TSG Gau-Bickelheim II zustehen. Die Wissberger hatten nach Ansicht des Sportgerichts nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt. Daher sei die Begegnung der C-Klasse Alzey-Worms mit 2:0 zugunsten der Flomborner zu werten. Auch der VfR Alsheim erhält im Nachhinein einen 2:0-Sieg gutgeschrieben. Auch hier war die TSG Gau-Bickelheim II nicht der Spielordnung entsprechend aufgelaufen. Für die Alsheimer lohnt die Korrektur. Sie katapultieren sich damit auf Platz zwei hinter dem VfL Gundersheim II. Für Flomborn und Gau-Bickelheim ist die Änderung hingegen tabellarisch betrachtet, eher unbedeutend.