2024-04-30T13:48:59.170Z

Ligabericht
– Foto: Thies Meyer

Vereine auf dem Klageweg

RL SÜDWEST: +++ TSV Steinbach, FC Gießen, Eintracht Stadtallendorf und drei weitere Klubs streben einstweilige Verfügung gegen Ligastart an +++

GIESSEN (rd/tig). Die Pläne für den Re-Start der Fußball-Regionalliga Südwest noch im Dezember sind nicht bei allen der 22 Vereine in der Liga auf Gegenliebe gestoßen. Nun gehen sechs Vereine den juristischen Weg. Der TSV Steinbach Haiger, der FC Gießen, Eintracht Stadtallendorf, FC Astoria Walldorf, Bahlinger SC sowie TSV Schott Mainz haben eine einstweilige Verfügung gegen den Re-Start des Spielbetriebs am 11. Dezember eingereicht. Das bestätigte Steinbachs Vorstandssprecher und Hauptsponsor Roland Kring dieser Zeitung auf Nachfrage.

Geklagt wird gegen die Regionalliga GbR beziehungsweise gegen deren neun Landesverbände, die als Gesellschafter fungieren. Noch an diesem Freitag wird die 34-seitige Klageschrift der sechs Clubs, die von der Wetzlarer Anwaltskanzlei Unützer, Wagner, Werding vertreten werden, beim Landgericht Karlsruhe eingereicht. Dort hat die Regionalliga GbR ihren Sitz. „Uns geht es um die Rechtssicherheit“, betont Kring. Es sei ein Urteil zu fällen zwischen dem Recht auf Berufsausübung und dem Recht auf Gesundheit. Gegenstand der Anklage ist allen voran der Paragraf 4a der Spielordnung der Regionalliga Südwest, der die „Wertung im Falle höherer Gewalt“ regelt. Darin geht es unter anderem um die Frage der Zumutbarkeit. Diese sei aufgrund des organisatorischen Aufwands, der einzuhaltenden Vorschriften, dem Thema Datenschutz oder auch der Organisation der Corona-Testungen nicht mehr gegeben. Es handelt sich um ein Eilverfahren, da bis zum geplanten Re-Start am kommenden Freitag eine Entscheidung getroffen werden muss.

Der TSV Steinbach-Haiger hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, juristische Schritte gegen die Wiederaufnahme des Spielbetriebs zu prüfen. Auch beim FC Gießen waren die Pläne der Regionalliga GbR umstritten. Das ist einerseits in Bedenken begründet, die Daniyel Cimen formulierte. Der Trainer des FC Gießen sprach von einem „fragwürdigen Signal gegenüber der Gesellschaft, die in vielen Bereichen Einschränkungen“ hinzunehmen habe, „während wir eine Ausnahmegenehmigung erhalten.“

Andererseits zeigte sich der als Notvorstand eingesetzte Gießener Rechtsanwalt Turgay Schmidt am vergangenen Samstag bei einer Pressekonferenz auch „überrascht“, dass die Regionalliga GbR am Vorabend in einer Video-Konferenz den Vereinen die Entscheidung zum Weiterspielen verkündet hatte. Für Schmidt und die neu zu konstituierenden Strukturen des Vereins kann das finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, denn ohne Zuschauer hat der ohnehin klamme Klub nur Kosten, aber keine Einnahmen und in der heiklen Phase der Umstrukturierung ist mit dem laufenden Spielbetrieb auch der Rettungsanker „Kurzarbeit“ nicht zu realisieren.

Aber auch für Turgay Schmidt, der sich seitens des FC Gießen der Klage angeschlossen hat, geht es um das prinzipielle Vorgehen, in „einer Zeit, in der es eher darum geht, alles noch weiter runterzufahren, mit dieser Regionalliga starten zu wollen.“ Man könne jetzt nicht, wo die Zahlen so hoch sind und auch Reisebeschränkungen gelten, „die Spieler ständig durch das halbe Land fahren lassen.“ Das passe nicht zusammen – „und ist darüber hinaus auch noch gefährlich.“



FC Homburg

PS: Im Kader des Fußball-Regionalligisten FC Homburg ist am Donnerstagabend ein Corona-Fall aufgetreten- Wie der Verein mitteilte, befinden sich die Spieler aktuell bis auf Weiteres in freiwilliger Quarantäne, das Training ist ausgesetzt.

Aufrufe: 04.12.2020, 20:12 Uhr
Gießener AnzeigerAutor