Die Gastgeber hatten unmittelbar nach Spielschluss Protest gegen die Wertung eingelegt, weil Schiedsrichter Tizian Hundsdörfer dem BSV-Akteur Timo Noppenberger eine zweite Gelbe Karte, aber keine Gelb-Rote Karte gezeigt hatte. Diesen Regelverstoß bestätigt das Sportgericht Bayern in seinem Urteil vom Montag zwar, weist den Einspruch dennoch als unbegründet zurück und begründete: Nach Paragraf 38 Absatz 1a der Rechts-und Verfahrensordnung könne ein Einspruch wegen eines solchen Regelverstoßes nur dann sportgerichtlich Erfolg haben, "wenn dieser die Spielwertung . . . mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat."
Bei einer Restspieldauer nach der zweiten Gelben Karte von einer bis maximal zwei Minuten ist die Wahrscheinlichkeit, dass der TSV Buch ohne diesen Regelverstoß über den tatsächlich hiernach noch markierten Treffer hinaus ein weiteres Tor zum 3:2-Sieg erzielt hätte, zwar "als möglich, keinesfalls aber als hoch anzusehen." So bleiben die Bucher bei 62 Punkten und damit sieben Zähler hinter Rang zwei – das Spiel in Neudrossenfeld hat keine Bedeutung mehr.