Sportgerichtsurteil gegen den TSV Eutendorf
Sperrstrafe und Geldstrafe für den Spielertrainer
In der Sportrechtssache TSV Eutendorf – SV Gailenkirchen-Gottwollshausen am 1. September 2019, Kreisliga A1, wurde vom Sportgericht des Bezirks Hohenlohe in Kammersitzung folgendes Urteil gefällt:
- Die oben genannte Begegnung wird dem TSV Eutendorf mit 0:3 Toren als verloren und dem Spielgegner entsprechend als gewonnen gewertet.
- Gegen den Spielertrainer des TSV Eutendorf wird wegen Tätlichkeit, Bedrohung, Unsportlichem Verhalten und Verschulden eines Spielabbruchs eine Sperrstrafe bis einschließlich 9. April 2020 sowie eine Geldstrafe im dreistelligen Bereich verhängt.
- Der Spielertrainer hat an einer Weiterbildungsmaßnahme im Bereich der Gewaltprävention teilzunehmen. Bei Nichterfüllung dieser Auflage kann die Zulassung jederzeit entzogen oder versagt werden.
Zur Begründung
Das Sportgericht sah es als erwiesen an, dass der beschuldigte Spielertrainer in der oben genannten Begegnung beim Spielstand von 2:1 nach einer gegen ihn ausgesprochenen Gelb-Roten Karte in der 85. Spielminute den Schiedsrichter tätlich anging und bedrohte und durch sein unsportliches Verhalten den Abbruch des Spiels verschuldete.