2024-04-25T14:35:39.956Z

Vereinsnachrichten

Trainingsbeginn: Die Kinder müssen weiter warten!

Die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung setzt den Lockdown für den Vereins- und Amateursport de facto fort. Man sei in Beratungen, heißt es.

Seit vergangenen Montag (15. Februar 2021) ist die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Sie hat die Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten aus der Vorwoche umgesetzt. In den betreffenden Passagen für den Amateur- und Vereinssport wird klar, dass das Land NRW den Lockdown de facto unverändert fortgeschrieben hat. Sport ist weiterhin auf unbestimmte Zeit untersagt.
Im Detail heißt es:
„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.“

Das bedeutet, dass weiterhin auch der Individualsport (z. B. Golf, Tennis) auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen verboten ist.

  • Kommunale und vereinseigene Sportanlagen müssen schließen
  • Rehasport-Angebote sind nicht mehr möglich, auch nicht solche aufgrund von ärztlichen Verordnungen.
Der Landessportbund NRW empfiehlt darüber hinaus, in allen Sportvereinen, -verbänden und -bünden den Sportbetrieb wo eben möglich auch darüber hinaus zu unterlassen, um zum Ziel der Kontaktminimierung beizutragen.

Auch die ab Montag, 22. Februar, beginnenden Schul- und KiTa-Öffnungen in NRW ändern zunächst einmal nichts an diesem Zustand. Allerdings befindet sich die Landesregierung weiterhin in einem intensiven Austausch mit dem Landessportbund, um als erstes den Kindern und Jugendlichen wieder eine Möglichkeit zum Training zu schaffen. Konkrete Ergebnisse - etwa einen Starttermin oder einen Stufenplan - gibt es weiterhin nicht. "Die Beratungen dauern an", heißt es aus der Staatskanzlei in Düsseldorf.

Da hatten sich der Landessportbund und natürlich auch der Fußballverband Westfalen deutlich mehr versprochen. Beiden schwebte parallel zu den Schulöffnungen eine Rückkehr von Kindern und Jugendlichen in den Trainingsbetrieb vor.

Diese Rückkehr kann nun noch eine Weile dauern, so Referent Thomas Querengässer: "Entscheidend für alle Fragen im Zusammenhang mit Öffnungen im Rahmen der Corona-Pandemie ist die aktuelle Entwicklung des Pandemiegeschehens. Wenn es die Pandemieentwicklung erlaubt, werden Formen der Wiederzulassung des Sportbetriebes für Kinder und Jugendliche und auch für alle übrigen Altersgruppen geprüft."

Übersetzt heißt dies: Solange die Inzidenzwerte nicht "stabil unter 35" liegen, wird nichts geschehen. Erschwerend hinzu kommt, dass die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen stets jeder einzelnen Kommune obliegt. Demnach könnte das Land NRW beispielsweise im April einen Starttermin für Training von Kindern und Jugendlichen bekannt geben, die Städte Minden und Bielefeld könnten diesen jedoch hinauszögern, weil die lokale Corona-Lage vor Ort den Termin nicht zulässt oder weil die Städte möglicherweise strengere Corona-Auflagen (wie einen Inzidenzwert von 10) haben. Deshalb heißt es für Kinder, Jugendliche und Amateursportler: Wir müssen weiter warten!

Aufrufe: 019.2.2021, 08:00 Uhr
FuPaAutor