In den Amtlichen Mitteillungen Nr. 05/2015 vom 02.11.2015 des Nordostdeutschen Fussballverband steht geschrieben: "Der Verein Tennis Borussia Berlin wird wegen des Einsatzes nicht spielberechtigter Spieler in neun Fällen gemäß § 31 Nr. 1. g) der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 750,- Euro verurteilt." Das Urteil wurde am 23. Oktober 2015 gefällt.
Update: Nach FuPa-Informationen hat es TeBe in den Fällen versäumt, den Nachweis von Sozialversicherungsbelegen für die betreffenden Spieler fristgerecht einzureichen.