1. Begrüßung, Totengedenken und Bekanntgabe der Tagesordnung
2. Anträge
3. Bericht des Präsidiums (inklusive der Berichte über Finanzen/sportliche Situation; Berichte der Abteilungen liegen als Tischvorlage aus)
4. Bericht des Aufsichtsrates des e.V.
5. Bericht des Ehren- und Ältestenrates
6. Bericht der Kassen- und Rechnungsprüfer
7. Aussprache zu den Berichten
8. Entlastung des Präsidiums für das Geschäftsjahr 2016/2017
9. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017
10. Wahl der Kassen- und Rechnungsprüfer
11. Neue Beitragsstruktur für den e.V. ab 07/2018 – Vortrag und Abstimmung
12. Bericht des Geschäftsführers der Spielbetriebs GmbH
13. Verschiedenes
Gemäß den §§ 5 und 7 der Vereinssatzung haben nur Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr sowie Ehrenmitglieder gegen Vorzeigen eines gültigen Mitglieder- oder Personalausweises Zutritt zur Mitgliederversammlung.
Stimmrecht besitzen nur Mitglieder nach einer Vereinszugehörigkeit von mindestens 12 Monaten.