Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wolle man sich dazu nicht äußern, sagte FLB-Geschäftsführer Michael Hillmann. Man stehe mit dem Fußballkreis in enger Abstimmung, so Hillmann weiter. Vor einigen Tagen hatte Mike Schläger, der Chef des Fußballkreises Prignitz/Ruppin, gegenüber dem Ruppiner Anzeiger bereits Rechtsmittel angekündigt.
Der FLB war vom Amtsgericht Cottbus am Mittwoch vergangener Woche im Eilverfahren verpflichtet worden, den bisherigen Kreisligisten SV 90 Fehrbellin vorläufig in die Kreisoberliga, also die neunthöchste Spielklasse, aufzunehmen. Fehrbellin war in der vergangenen Saison Dritter geworden, hatte nach Ansicht des Spielausschuss des Fußballkreises Prignitz/Ruppin allerdings auf einen Aufstieg verzichtet. Dies sieht der SV 90 anders und bekam vor dem Amtsgericht Cottbus zunächst Recht.
Ein daraufhin kurzfristig am Sonnabend um 1.02 Uhr angesetztes Kreisoberligaspiel in Walsleben sagte der SV 90 kurzfristig ab, weil seine Mannschaft in Prag weilte; in der Kreisliga wäre der SV 90 spielfrei gewesen, wegen der Androhung eines sechsstelligen Zwangsgeldes für den Fall der Zuwiderhandlung sah sich der FK aber auch zum schnellen Handeln gezwungen.
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