2024-05-02T16:12:49.858Z

Aufreger der Woche
Symbolfoto: FuPa Brandenburg
Symbolfoto: FuPa Brandenburg

Landesverband schweigt zur Prignitz-Ruppin-Liga-Posse

Der Fußballkreis wird Rechtsmittel einlegen, wie und ob der FLB sich im Fall Fehrbellin wehrt, bleibt unklar.

Ob die vom SV 90 Fehrbellin gerichtlich erzwungene Eingliederung in die Kreisoberliga Prignitz/Ruppin weiterhin vor den Zivilgerichten ausgetragen wird, ist bisher unklar. Der Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) wollte auf Nachfrage nicht mitteilen, ob er Rechtsmittel gegen eine entsprechende Einstweilige Verfügung einlegt.

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wolle man sich dazu nicht äußern, sagte FLB-Geschäftsführer Michael Hillmann. Man stehe mit dem Fußballkreis in enger Abstimmung, so Hillmann weiter. Vor einigen Tagen hatte Mike Schläger, der Chef des Fußballkreises Prignitz/Ruppin, gegenüber dem Ruppiner Anzeiger bereits Rechtsmittel angekündigt.

Der FLB war vom Amtsgericht Cottbus am Mittwoch vergangener Woche im Eilverfahren verpflichtet worden, den bisherigen Kreisligisten SV 90 Fehrbellin vorläufig in die Kreisoberliga, also die neunthöchste Spielklasse, aufzunehmen. Fehrbellin war in der vergangenen Saison Dritter geworden, hatte nach Ansicht des Spielausschuss des Fußballkreises Prignitz/Ruppin allerdings auf einen Aufstieg verzichtet. Dies sieht der SV 90 anders und bekam vor dem Amtsgericht Cottbus zunächst Recht.

Ein daraufhin kurzfristig am Sonnabend um 1.02 Uhr angesetztes Kreisoberligaspiel in Walsleben sagte der SV 90 kurzfristig ab, weil seine Mannschaft in Prag weilte; in der Kreisliga wäre der SV 90 spielfrei gewesen, wegen der Androhung eines sechsstelligen Zwangsgeldes für den Fall der Zuwiderhandlung sah sich der FK aber auch zum schnellen Handeln gezwungen.

Mehr dazu in der Mittwochausgabe des Ruppiner Anzeiger oder am Mittwoch im MOZ-ePaper.

Aufrufe: 029.8.2017, 16:13 Uhr
Ingmar HöfgenAutor