2024-06-04T08:56:08.599Z

Allgemeines
Anfang Mai soll über das weitere Vorgehen informiert werden.
Anfang Mai soll über das weitere Vorgehen informiert werden. – Foto: FuPa Stuttgart

Update Spielbetrieb: Klarheit erst Anfang Mai

WFV informiert über weiteres Vorgehen

Seit Mitte März ruht der Spielbetrieb im württembergischen Amateurfußball aufgrund der Corona-Pandemie. Wann wieder Fußball gespielt werden kann, ist aktuell noch nicht absehbar.

Erste National- und Landesverbände haben Entscheidungen über den Fortgang des Spielbetriebs getroffen. Der WFV sieht sich zum aktuellen Zeitpunkt dazu noch nicht in der Lage und nennt in einer Pressemitteilung mehrere Gründe.

Zahlreiche rechtliche Fragen offen:
Es gibt kein Szenario, das alle Beteiligten zufrieden stellen wird. Wenn zu den vorab vereinbarten Wettbewerbsbedingungen die Saison 2019/20 nicht zu Ende gespielt werden kann, resultieren daraus zahlreiche rechtliche Fragen. Diese lässt der WFV derzeit extern prüfen und rechnet mit Ergebnissen im Laufe der Woche. Erst dann will der Verband auf einer gesicherten Grundlage in die inhaltliche Diskussion gehen. Der WFVbittet um Verständnis dafür, dass er sich mit allen rechtlichen Argumenten erst gründlich auseinandersetzen will und muss. Sowohl das Haftungsrisiko der Verbände als auch das persönliche der Entscheidungsträger machen dies erforderlich. Vor allem geht es dem WFV aber darum, die Rechtpositionen der Vereine zu wahren. Deshalb ist ein sorgfältiges Vorgehen in dieser wichtigen Frage zwingend.

Abstimmung mit übergeodneten Ligen:
Erforderlich ist zudem eine detaillierte Abstimmung über das weitere Vorgehen mit den Trägern der übergeordneten Ligen. Auch dort gibt es noch keine Entscheidungen über den weiteren Saisonverlauf. Wenn isoliert vollendete Tatsachen geschaffen werden, die später nicht in Einklang mit denen bspw. der Regionalliga Südwest gebracht werden können, gehen damit erhebliche rechtliche Probleme einher.

Verfrühte Entscheidungen problematisch:
Auch eine Entscheidung über die Aussetzung des Spielbetriebs bis 15. August oder 1. September 2020 wäre zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg nennt im Moment den 3. Mai 2020 als Datum, bis zu dem es Einschränkungen des öffentlichen Lebens gibt, die auch die Austragung von Fußballspielen unmöglich machen. Eine belastbare Einschätzung, ob danach wieder gespielt werden kann, ist angesichts der dynamischen Entwicklungen nicht möglich. Nach der aktuellen Spielordnung dauert das Spieljahr bis 30. Juni 2020. Es erscheint rechtlich problematisch, bereits jetzt unwiderruflich darüber zu entscheiden, bis dahin auch dann nicht mehr zu spielen, sollte es rechtlich wieder möglich werden. Mit einer kompletten Aussetzung des Spielbetriebs und dem pauschalen Ausschluss von Alternativen wie bspw. Geisterspielen, würde der WFV zudem seine Möglichkeiten, einen Landespokal-Sieger 2019/20 und damit den Teilnehmer am DFB-Pokal 2020/21 zu ermitteln, ohne zwingende Gründe erheblich einschränken. Dies soll vermieden werden.

Klarheit über Trainings- und Spielverbot:
Abwarten will der Verband außerdem die Beratungen zwischen Bund und Ministerpräsidenten am 30. April 2020, in deren Rahmen eine gemeinsame Position zum Sport entwickelt werden soll. Erst dann wird Klarheit herrschen, inwieweit das derzeitige Trainings- und Spielverbot im Fußball aufrechterhalten wird.


Wie geht es weiter?


Sobald dem WFV ein in Auftrag gegebenes Rechtsguthaben vorliegt, sollen sich die Verbandsgremien mit verschiedenen Modellen befassen, wie und ob die Saison zu Ende geführt werden kann. Anschließend soll es zu einer Abstimmung innerhalb Baden-Württembergs und mit der Regionalliga Südwest kommen. Der Verband geht davon aus, dass Anfang Mai über die Ergebnisse der Beratungen informiert werden kann.



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Aufrufe: 021.4.2020, 14:30 Uhr
Pressemitteilung WFV / FuPa StuttgartAutor