2024-04-30T13:48:59.170Z

Ligavorschau
Linus Werner hat in einem Freundschaftsspiel  gegen den TV Hoffnungsthal die Rote Karte gesehen. Deren Rücknahme nach Spielende war nicht rechtmäßig. Foto: Axel Randow
Linus Werner hat in einem Freundschaftsspiel gegen den TV Hoffnungsthal die Rote Karte gesehen. Deren Rücknahme nach Spielende war nicht rechtmäßig. Foto: Axel Randow

Weitere vier Wochen ohne Werner

Schiedsrichter Rakin hat "Machtbefugnisse überschritten" — HSV II verliert Punkte

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Was sich am 15. August um 20:12 Uhr auf dem Kunstrasen am Heideweg in Heiligenhaus zugetragen hat, war rasch ermittelt. Gegenstand der Verhandlung vor der Kreisspruchkammer des Fußballkreises Berg war die Frage, ob der Spieler Linus Werner im Meisterschaftsspiel der Kreisliga A am 25. August beim FV Wiehl II spielberechtigt für den Heiligenhauser SV II war oder ob er aufgrund einer erteilten Roten Karte nicht mitwirken durfte.

Das Sportgericht unter dem Vorsitz von Rechtsanwalt Stefan Flock wies eingangs darauf hin, dass der FV Wiehl, der durch seinen Geschäftsführer Christian Will vertreten wurde,einen Einspruch nach Paragraph 58 der Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes eingelegt hat, jedoch ein Antrag nach Paragraph 43 Abs. 3 der Spielordnung an die spielleitende Stelle zu stellen war. Dieses sei jedoch für das Verfahren unschädlich. Flock rügte weiter das Fehlen einer Vertretungsvollmacht für Ron Lunez vom TV Hoffnungsthal zwar, räumte ihm aber Rederecht ein, da kein weiterer Vereinsvertreter des TV Hoffnungsthal zur Verhandlung erschienen war.

Die Vernehmung aller Zeugen zeichnete ein klares Bild. „Sie haben Ihre Machtbefugnisse überschritten”, bescheinigte Flock Schiedsrichter Arian Rakin. Dieser räumte freimütig ein, dass er zunächst in der 42. Spielminute des Freundschaftsspiels des Heiligenhauser SV II gegen den TV Hoffnungsthal am 15. August dem Spieler Linus Werner die Rote Karte gezeigt hatte, da dieser ihn gefragt hatte, ob er blind sei. Nachdem in der Halbzeitpause Trainer Robby Mohnke ihn in der Kabine aufgesucht habe, habe er sich zum Einen damit einverstanden erklärt, dass der Heiligenhauser SV nach der Pause mit elf Spielern weiter spielen darf. Nachdem der Spieler Linus Werner nach dem Abpfiff sich bei ihm für seine Beleidigung entschuldigt hat, habe er ebenfalls die rote Karte zurück genommen und diese Tatsache auch so kommuniziert.

Der Spielführer Paul Kuschmitz vom TV Hoffnungsthal teilte auf Befragen mit, dass ihm und seinen Mitspielern durch ihren Trainer Sascha Brandenburg nach der Halbzeitpause gesagt wurde, die Rote Karte gegen den Spieler Linus Werner sei zurückgenommen worden. Ein Akteur vom TV Hoffnungsthal scheint diese Information nicht erhalten zu haben. Denn dieser informierte Uwe Ommer, einen Trainer des FV Wiehl, über die Tatsache der Roten Karte gegen Linus Werner. Christian Will vom FV Wiehl: „Es war kein Vertreter unseres Vereins vor Ort. Trainer Uwe Ommer hat diese Information vom TV Hoffnungsthal erhalten.”

Rechtsanwalt Oliver Hahn, Vorsitzender des Heiligenhauser SV, beantragte für seinen Verein, den Antrag des FV Wiehl zurück zu weisen und wies insbesondere darauf hin, dass nach Paragraph 43 Abs. 3 der Spielordnung auch zu prüfen sei, ob den Verein eine Schuld treffe. Aus dem als Dokument vorgelegten Spielbericht gehe zweifelsfrei hervor, dass es nicht zur Eintragung einer Roten Karte gegen einen Spieler des Heiligenhauser SV gekommen sei, so dass der Verein darauf vertrauen durfte, dass die Aussage des Schiedsrichters über die Rücknahme auch bindend sei.

Linus Werner führte aus, dass er nach einem Foul Höhe Mittellinie einen heftigen Tritt in die Achillessehne erhalten habe. Wegen einer solchen Verletzung habe er zuletzt ein halbes Jahr pausieren müssen. In der Tat habe er den Schiedsrichter gefragt, ob er blind sei. Nach dem Spiel sei er zu dem Referee gegangen, habe sich bei diesem entschuldigt und der Schiedsrichter habe ausgeführt, dass er ein Zeichen setzen wollte, nun, nachdem sich der Täter entschuldigt hat, die Rote Karte aber bereit sei zurückzunehmen , so dass Werner am ersten Spieltag der Meisterschaft mitwirken dürfe.

Auch Daniel Wermelskirchen vom Heiligenhauser SV II war nach dem Spiel zugegen, als der Schiri mitteilte, dass er die Rote Karte zurückgenommen und diese daher nicht in den Spielbericht eingetragen habe.

„Das Spiel wird mit 3:0 Toren und 2:0 Punkten für den FV Wiehl II gewertet. Wegen des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers zahlt der Heiligenhauser SV ein Ordnungsgeld von 25 Euro. Der Spieler Linus Werner wird vom 24. September bis 22. Oktober, längstens für vier Spiele, gesperrt” — lautete das Urteil der Kreisspruchkammer.

Stefan Flock: „Wegen der nicht vorhandenen Spielberechtigung, nachdem Linus Werner die Rote Karte gesehen hatte, war die Partie gegen den Heiligenhauser SV zu werten. Zurückgenommen werden kann eine Rote Karte nur bis zur Fortsetzung des Spieles und nicht nach Beendigung eines Fußballspiels. Spieler und Verein müssen wissen, dass eine Rote Karte auch wirkt, wenn sie nicht im Spielbericht eingetragen ist. Ein Verschulden des Vereins liegt auch nach Prüfung des Paragraph 43 Abs. 3 der Spielordnung vor insoweit, als der Verein die Regeln kennen muss.”

Aufrufe: 026.9.2019, 21:00 Uhr
KSTA-KR/ Elli RiesingerAutor