2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
F: Rabe
F: Rabe

Milde Geldstrafen

PRÜGELVORWÜRFE: +++ Sportgericht des Fußballkreises urteilt im Fall „Weilmünster gegen den SV Hattendorf“ +++ Gegenwind für Schiedsrichter +++

Verlinkte Inhalte

Grünberg (hek). Geldstrafen gegen zwei Hattendorfer Vereinsmitglieder und den Verein, aber keinen Punktabzug. Dieses milde Urteil fällte das Sportgericht des Fußballkreises Alsfeld mit Gerhard Kuntz (Vorsitzender), Helmut Ziegenhain, Hans Schlubb und MartinSpielock als Vertreter des Präsidiums des Hessischen Fußball Verbandes. Verhandelt wurden am Montagabend in der Sportschule in Grünberg die Vorkommnissen vom 21. April nach dem A-Liga-Spiel zwischen dem SV Hattendorf und der SG Schwalmtal (1:2). Der Schiedsrichter der Partie, Jürgen Weilmünster, hatte sich damals an die Medien gewandt und erklärt, er sei in der Umkleidekabine von einem Hattendorfer Vereinsmitglied geschlagen worden.

Dabei blieben auch vor dem Sportgericht die Fronten verhärtet. Sowohl der SV Hattendorf, vertreten durch Berthold Rinner und Mirko Ochs als auch Weilmünster hielten in weiten Zügen an ihren Schilderungen fest. Unstrittig war, dass der Unparteiische von Tim Degenhardt und Heinz Gieß in seine Kabine gebracht worden war. Doch nachdem diese die Umkleide verlassen hatten, endet die Einigkeit zwischen den Parteien.

Laut Weilmünster sei ein Vereinsmitglied in die Umkleide gekommen, habe ihn beleidigt und geschlagen – einmal ins Gesicht, einmal auf die Brust. Er sei dadurch aber nicht gestürzt und habe auch kein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten, sondern „die leichteste Form einer Gehirnerschütterung“, wie er am Montagabend aussagte.

Dass es zu den Beleidigungen gekommen sei, bestreiten auch die Hattendorfer Vereinsvertreter nicht, allerdings bestritten sie vehement, dass es körperliche Gewalt gegeben hätte. Heinz Gieß, der die Streiterei gehört hatte, sei schnell in der Kabine gewesen, hätte sich zwischen Schiedsrichter und Vereinsmitglied gestellt und diesen aus der Kabine gebracht. Ob es Schläge gegeben habe, konnte er nicht sagen, hielt es aber für unwahrscheinlich, da er umgehend am „Tatort“ gewesen sei. Außerdem habe sich später ein Spieler des SV noch mit dem Schiedsrichter in dessen Kabine über seine Rote Karte unterhalten, ohne dass die Tätlichkeit vonseiten des Schiedsrichters erwähnt worden sei.

Auch für die Ereignisse nachdem sich der Schiedsrichter von seinem Schwager aus Hattendorf nach Hause hatte fahren lassen, gibt es widersprüchliche Aussagen. Laut Weilmünster hätte er sich auf der Heimfahrt zwei Mal übergeben müssen. Wohingegen sein Schwager in seiner Aussage davon sprach, dass sie einmal angehalten hätten, damit Weilmünster Luft schnappern konnte. Um 22.30 Uhr hatte der Fahrer Weilmünster zuhause in Großenlüder abgesetzt. Dort will der Schiri bis gegen 2.30 Uhr gewesen sein, eher er sich von seinem Schwager ins Krankenhaus hat fahren lassen, wo die Verletzung festgestellt worden sei.

Während die SG Schwalmtal sich beim Sportgericht entschuldigt hatte, da ihre Spieler und Offiziellen keine Aussage zu den Vorkommnissen neben der Unkleidekabine der Gastgeber machen konnten, brachte der SVH weiter Entlastungszeugen ins Spiel. Zum einen Barkeeper aus dem K1 in Bad Salzschlirf, der sich „zu 99 Prozent sicher war“, am betreffenden Abend Weilmünster noch in der Kneipe gesehen zu haben. „Von einer Verletzung war da nichts zu sehen.“ Das könne auch sein Barchef bestätigen.

Zum anderen legten die Hattendörfer eine schriftliche Aussage eines Schiedsrichter-Kollegen Weilmünsters vor, der sich in der Nacht in einer anderen Kneipe noch mit ihm unterhalten haben will.

Am Ende blieb es bei geringen Geldstrafen für die Hattendörfer: 50 Euro muss Heinz Gieß wegen Unsportlichkeit bezahlen, da er gegenüber Weilmünster den Namen des Beschuldigten nicht genannt hatte. Dieser muss 150 Euro zahlen und erhält vier Monate Platzverbot. Wobei sich dieser Zeitraum auch an der anstehenden Sommerpause orientiert. Der SV Hattendorf muss die Kosten des Verfahrens tragen und wurde vom Sportbericht zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt, wegen „Vernachlässigung der Platzordnung“.

Das Sportgericht verwies aber auch darauf, dass es sich vorbehält, neue Ermittlungen aufzunehmen, wenn innerhalb eines Jahres die staatlichen Gerichte über die Vorkommnisse urteilen. Dann könnte es härtere Urteile geben.



Aufrufe: 015.5.2017, 08:00 Uhr
Oberhessische ZeitungAutor