2024-05-10T08:19:16.237Z

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F: Raab
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Hattendorf stellt Strafantrag

KLA ALSFELD: +++ Auch SV Hattendorf legt nun Rechtsmittel ein +++ Pressemitteilung im Wortlaut +++ "Verleumdung und üble Nachrede" +++

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ALSFELD - (lh). Nächstes Kapitel im Fall "Schiedsrichter Weilmünster". Jetzt hat auch Fußball A-Ligist SV Hattendorf einen Strafantrag bei der Polizei gestellt - gegen Schiedsrichter Jürgen Weilmünster.

Hintergrund: Nach dem Meisterschaftsspiel SV Hattendorf gegen die SG Schwalmtal (1:2) am 21. April soll - so behauptete es zumindest Schiedsrichter Weilmünster (Großenlüder) - der Unparteiische in seiner Kabine von einem Hattendorfer Vereinsverantwortlichen geschlagen worden sein. Weilmünster will Gesichtsverletzungen davon getragen und die Nacht - zur Beobachtung - im Krankenhaus verbracht haben. Der SV Hattendorf bestritt diese Darstellung vehement, worauf die Oberhessische Zeitung in seiner Ausgabe vom 24. April bereits die Frage stellte: "Wer lügt?".

In den kommenden Tagen stellte Weilmünster Strafantrag gegen den betreffenden Hattendorfer Vereinsverantwortlichen, den er auf Fotos identifiziert haben will. Doch jetzt machte der SV Hattendorf seine Ankündigung aus seiner am 23. April zugestellten Pressemitteilung wahr und stellte selbst Strafantrag gegen Weilmünster - wegen "Übler Nachrede" und "Verleumdung".

So schlägt der Fall, der auch überregional große Beachtung fand, weiter hohe Wellen. Neben den ordentlichen Gerichten wird sich auch das Sportgericht mit den angeblichen Schlägen gegen den Schiedsrichter befassen. Die Sportgerichtsverhandlung wurde für kommenden Montag in der Sportschule Grünberg terminiert.

Nachfolgend im Wortlaut die jüngste Pressemitteilung des SV Hattendorf.

Im Wortlaut

Der SV Hattendorf hat am 11.05.2017 über die Polizeistation Alsfeld bei der Staatsanwaltschaft Gießen Strafantrag gegen den Schiedsrichter Jürgen Weilmünster aus Großenlüder wegen "Übler Nachrede" und "Verleumdung" gestellt.

Schiedsrichter Jürgen Weilmünster hatte in den Medien unwahrheitsgemäß behauptet, er sei am 21.04.2017 nach dem Spiel des SV Hattendorf gegen die SG Schwalmtal in der Schiedsrichterkabine von einem Anhänger bzw. dem sportlichen Leiter des SV Hattendorf geschlagen worden. Durch diesen unberechtigten Vorwurf der Körperverletzung beim SV Hattendorf ist das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit erheblich beschädigt worden. Die Behauptung und Verbreitung von unwahren Tatsachen, insbesondere in den Medien ist strafbar. Herr Weilmünster hat sich eines Vergehens nach §§ 186, 187 StGB schuldig gemacht, das nun aufgrund des Strafantrages von der Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde zu untersuchen sein wird. Die Ermittlungen werden zeigen, dass ihm beim SV Hattendorf nichts geschehen ist und im Übrigen von wann und woher die angeblichen Gesichtsverletzungen herrühren.

Aufrufe: 011.5.2017, 13:38 Uhr
Oberhessische ZeitungAutor