In der Partie vom 13. Oktober 2013 hatte der Schiedsrichter die Partie FC Spandau gegen SV Empor nach dem Endstand von 7:8 (für SV Empor) beendet und pfiff diese dann - nach Hinweis des Linienrichters, der einen Regelübertretung des Torwarts beim letzten Strafstoß beobachtete - wieder an. Anschließend konnte sich der FC Spandau als Gewinner durchsetzen. Gegen die Spielwertung legte Empor Einspruch vor dem Sportgericht ein.
Das Sportgericht gab diesem Einspruch aufgrund der Regel 5 im „DFB-Regelheft“ statt. Die Regel besagt, dass der Schiedsrichter eine Entscheidung nur ändern darf, „wenn er feststellt, dass sie falsch war, oder falls er es für nötig hält, auch auf einen Hinweis eines Schiedsrichter-Assistenten oder des Vierten Offiziellen. Voraussetzung hierfür ist, dass er die Partie weder fortgesetzt noch abgepfiffen hat.“ Da der Schiedsrichter das Spiel bereits abgepfiffen hatte und dies auch in einer Stellungnahme bestätigte, war das Spiel aus Sicht des Sportgerichts beendet und hätte nicht weitergeführt werden dürfen.
Der FC Spandau 06 erklärte sich damit jedoch nicht einverstanden und legte Berufung ein. Ein Videomitschnitt sollte beweisen, dass der Schiedsrichter-Assistent noch vor dem Abpfiff die Fahne hob, wodurch die Ungültigkeit des gehaltenen Elfmeters rechtzeitig signalisiert wurde. In seiner gestrigen Verhandlung bestätigte nun jedoch die nächsthöhere Instanz, das BFV-Verbandsgericht, das Urteil des Sportgerichtes. Somit steht der SV Empor in der 3. Hauptrunde des Berliner Pilsner-Pokals und trifft dort nun auf den 1. FC Wilmersdorf. Der Sieger aus der Partie trifft dann im Achtelfinale auf den SV Tasmania.
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