2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines

Eintracht Trier muss 400 Euro zahlen, Anton 140 Euro

Spruchkammer des Regionalverbands fällt Urteil nach Spielunterbrechungen in Ludwigshafen. Triers Flügelflitzer ist derweil wohl auch in Mechtersheim noch gesperrt.

Geldstrafe: Nach der zweifachen Unterbrechung des Fußball-Oberliga-Spiels zwischen Arminia Ludwigshafen und Eintracht Trier am 4. August (2:2) steht das Urteil der Spruchkammer des Fußball-Regional-Verbands Südwest nun fest. Auf fupa-Anfrage teilte der Vorsitzende Heinz Müller mit, dass die Eintracht wegen Fehlverhaltens von Zuschauern 400 Euro Geldstrafe zahlen muss. Bei der Arminia wurden zwei Team-Funktionsträger zu jeweils 200 Euro Strafe verdonnert. Beide Vereine haben laut Müller die Strafen akzeptiert.

Die Partie in Ludwigshafen war wegen Provokationen zwischen Arminia-Teammitgliedern auf der Auswechselbank und Zuschauern im dahinter platzierten Block mit den Eintracht-Ultras von Schiedsrichter Christoph Busch zweimal für insgesamt rund 25 Minuten unterbrochen worden.

Anton wohl zwei Spiele gesperrt: Wegen einer im Spiel beim FSV Jägersburg kassierten Gelb-Roten Karte musste Eintracht-Mittelfeldspieler Christoph Anton zuletzt im Heimspiel gegen Karbach (4:0) zuschauen. Wie es aussieht, ist Anton aber auch in der Auswärtspartie am Samstag in Mechtersheim gesperrt. Grund: Der Trierer hatte dem Linienrichter in Jägersburg „zwei, drei härtere Worte“ (Anton) an den Kopf geworfen, die in einem Sonderbericht erwähnt wurden. Die Folge: eine zweite Sperre und 140 Euro Geldstrafe.

Aufrufe: 04.9.2018, 06:00 Uhr
Mirko BlahakAutor