2024-05-31T10:52:53.652Z

Allgemeines
– Foto: Volkhard Patten

Wenn der Vierte noch aufsteigen kann

Nach dem Saisonabbruch im Fußballverband Rheinland kommt es zu kuriosen Konstellationen - Mehr Aufsteiger in Trier-Saarburger D-Liga.

Grundsätzlich ist die Aufstiegsfrage im Fußballverband Rheinland nach dem Saisonabbruch geklärt: Nur die Ersten sollen hoch, und bei schiefen Tabellenbildern wird ein Quotient, der die erzielten Punkte ins Verhältnis zu den absolvierten Spielen ins Verhältnis setzt, zurate gezogen. Aus dem Westbereich des FVR liegen dem Spielausschuss derzeit zwei Anträge auf Härtefallregelungen vor (FuPa berichtete). So will in der Mosel-Kreisliga B I neben dem SV Gonzerath auch noch die SG Baldenau Bischofsdhron hoch und im Kreis Trier/Saarburg die hinter der SG Ruwertal II auf Platz zwei rangierende DJK Pluwig-Gusterath.
Wann der Verbandsspielausschuss hier zu Entscheidungen kommt, vermochte dessen Vorsitzender Bernd Schneider aus Wissen an der Sieg am gestrigen Montag nicht zu sagen. Von Bedeutung sei auch die Frist der Mannschaftsmeldungen, die erst am 5. Juli endet. „Wir werden keine generellen Kriterien anlegen können und müssen im Einzelfall entscheiden“, sagt Schneider. Entstehen in einer Liga etwa durch Aufstiegsverzichte, freiwillige Abstiege oder die Bildung von Spielgemeinschaften Lücken, könnten andere Maßstäbe angelegt werden. In jedem Fall, das macht Schneiders Stellvertreter Bernd Hurth (Wincheringen/Kreis Trier-Saarburg) klar, müsse es sich bei den Härtefällen um „mehr wie knappe Angelegenheiten handeln“.

Wie durch eine Quotientenregelung sogar noch ein Tabellenvierter zum Aufstieg kommen könnte, wird in der Kreisliga C Saar deutlich. Hier liegen der nunmehr als Aufsteiger feststehende Erste, die SG Wiltingen/Oberemmel (26 Punkte/13 Spiele/Quotient: 2,0), wie auch der Vierte vom SV Viktoria Wasserliesch/Oberbillig II (24/12/2,0) gleichauf.

Im Verhältnis schlechter stehen der Zweite SV Sirzenich II (25/14/1,79) und der Dritte SV Konz II (1,92) dar. „Wiltingen will hoch. Wasserliesch beratschlagt noch und will mir bis Ende des Monats Bescheid geben, ob sie ihr Aufstiegsrecht wahrnehmen möchten“, berichtet der im Kreis Trier/Saarburg als Sachbearbeiter fungierende Hurth. Wie ursprünglich in den Aufstiegsregularien vor der Saison festgelegt, will Hurth dabei bleiben, auch den Zweiten der jeweiligen D-Ligen ein Aufstiegsrecht einzuräumen, bei deren Verzicht oder falls die erste oder zweite Mannschaft bereits in der nächsthöheren Klasse spielt, auch den Dritten: Das passt in Trier/Saarburg auch deshalb ganz gut, da so die C-Ligen wieder auf ihre ursprüngliche Sollstärke von 14 Teams kommen könnten.

In den Fußballkreisen Mosel und Eifel war den C- beziehungsweise D-Liga-Vizemeistern vor der Saison nur über eine eventuell stattfindende Relegation ein Aufstiegsrecht in Aussicht gestellt worden. Nach dem Beschluss des FVR entfallen aber diesmal die Auf- und Abstiegsrunden generell.

Aufrufe: 019.5.2020, 10:30 Uhr
Andreas Arens Autor