2024-05-08T14:46:11.570Z

Vereinsnachrichten

FC Gütersloh und SC Wiedenbrück denken über Soforthilfe nach

Kurzarbeit ist bei den beiden Oberligisten aus dem Kreis Gütersloh aus unterschiedlichsten Gründen kein Thema.

Mit den Sportfreunden Siegen hat auch ein Verein der Oberliga Westfalen Kurzarbeit für seine Fußballer angemeldet. „Wir müssen jetzt alle an einem Strang ziehen, um die Situation gemeinsam zu meistern“, erklärte der Vereinsvorsitzende Roland Schöler. Der SC Wiedenbrück hat die März-Gehälter „vollumfänglich“ gezahlt, wie Geschäftsführer Bernhard Hartmann bestätigt. Beim Spitzenreiter habe man sich aber natürlich mit dem Thema Kurzarbeit beschäftigt und werde dies weiter tun: „Die notwendigen Unterlagen haben wir uns über unser Steuerbüro besorgt.“ In Erwägung zieht der Verein auch eine Beantragung der NRW-Soforthilfe. Hier gibt es vom Land abhängig von der Zahl der Beschäftigten 9.000, 15.000 oder 25.000 Euro als nicht rückzahlungspflichtige Unterstützung.

Für den FC Gütersloh ist Kurzarbeit kein Thema. Das überwiegende Gros des Kaders werde auf der Basis von 450-Euro-Verträgen bezahlt, erklärte Vorstandsmitglied Helmut Delker. Diesbezüglich hatte DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in einem elfseitigem Merkblatt für alle Vereine festgestellt: „Minijobber sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung, für sie kann kein Kurzarbeitergeld beantragt werden. Entfällt der Beschäftigungsbedarf für die Minijobber, muss der Arbeitgeber diese trotzdem weiterbezahlen.“

Gleichwohl sucht der FCG nach Möglichkeiten, die laufenden Kosten während der Spiel- und Trainingspause zu senken: „Wir sind mit der Mannschaft und allen Beteiligten im Gespräch, um zu schauen, wie wir über die schwierigen Monate kommen.“ Eine Soforthilfe vom Land scheint nicht ausgeschlossen, dann hier werden Minijobber durchaus als Mitarbeiter gewertet, wenn auch nur mit einem Faktor von 0,3.

Aufrufe: 031.3.2020, 17:00 Uhr
FuPaAutor