2024-05-10T08:19:16.237Z

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F: Wenzel
F: Wenzel

Rechtsstreit am Lauenförder Sportplatz ist beendet

Gesetzesänderung bringt nach zehn Jahren Klarheit. Der Blau-Weiß Weser spielt in angemessener Lautstärke

Der FC Blau-Weiß Weser hat ein großes Problem vom Tisch. Die juristische Auseinandersetzung mit einem Nachbar am Lauenförder Sportplatz ist beendet. Dem Verein hat der Rechtsstreit viel Geld und vor allem auch extrem viel Nerven gekostet. Für die ehrenamtlichen Vorstände war die Auseinandersetzung eine schwere Belastung. Doch nun ist die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zurückgezogen worden.
Darauf weist der Club in seinem Vereinsheft hin, welches zu jedem Heimspiel der Seniorenmannschaft neu erscheint und in beiden Ortschaften an öffentlichen Stellen ausliegt.
Bereits 2009 hatten die Auseinandersetzungen begonnen. Damals war es noch das Problem des SC Lauenförde, nach der Fusion mit dem VfB Beverungen ist es dann eine Angelegenheit für den Fusionsverein FC BW Weser geworden. „Angesichts der eingesetzten finanziellen Mittel sehen wir es als Pflicht an, unsere Mitglieder über den Ausgang und die Kosten des Rechtsstreits zu informieren“, erklärt Vorstandsmitglied Bernd Hake, der in den letzten Monaten sich auch intensiv mit dem Fall beschäftigt hatte.
Der FC BW Weser habe im Rechtsstreit bisher fast 5.500 Euro Rechtsanwaltskosten tragen müssen. „Das Geld hätten wir lieber für Vereinszwecke eingesetzt, zum Beispiel in die Sanierung der Toilettenanlage im Lauenförder Sportheim“, sagt der Vorsitzende Matthias Bergmann.
Der Nachbar beklagte die ausgehende Lärmbelästigung vom 1939 errichteten Sportplatz und verlangte vom Landkreis Holzminden als zuständige Aufsichtsbehörde ein immissionsrechtliches Einschreiten durch Nutzungsbeschränkungen. „Das Vereinsleben, mit den sportlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten, wurde dadurch immer mehr eingeschränkt“, so Hake.
Nach der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht Hannover bemühte der Kläger auch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in der 2. Instanz. „Beim OVG besteht Vertretungszwang, so dass der FC BW als sogenannter Beigeladener im Verfahren einen Rechtsanwalt einschalten musste, um die Belange des Vereins vertreten zu lassen“, erklärt Hake. Bedauernswert sei dabei die fehlende rechtliche und finanzielle Unterstützung durch die Sportverbände DFB und FLVW gewesen, so Hake
Vor dem Oberverwaltungsgericht kam dem Fußballverein dann auch eine geänderte Gesetzeslage zugute. Denn der Gesetzgeber hatte im Juli 2017 eine Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) beschlossen. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz sind die Immissionsrichtwerte für Sportanlagen um fünf Dezibel erhöht worden.
Die geänderte Sach- und Rechtslage beschleunigte nun das Verfahren, da sie die Ausgangslage für den Verein deutlich verbesserte. „Die Klage ist zurückgezogen worden“, so Hake.
„Der Verein bedankt sich bei allen Unterstützern in dieser Angelegenheit. Besonders bei den Bürgern, die sich mit ihrer Unterschrift an der Aktion ,Ja zum Sportplatz‘ beteiligt haben. Der Verein ist an einem guten Verhältnis zur gesamten Nachbarschaft interessiert. Die Immissionsrichtwerte werden an beiden Fußballplatzstandorten nicht überschritten“, sagt Matthias Bergmann.
Aufrufe: 019.10.2018, 09:31 Uhr
NWAutor