2024-04-30T13:48:59.170Z

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Jakob Ettner, Präsident des SCF, traf sich mit Ehrenpräsident Albrecht Huber zur Verhandlung am Amtsgericht. Weber
Jakob Ettner, Präsident des SCF, traf sich mit Ehrenpräsident Albrecht Huber zur Verhandlung am Amtsgericht. Weber

SCF: Ausschluss von Ehrenpräsident Huber wohl unwirksam

Streit beim SC Fürstenfeldbruck

Der Präsident des SC Fürstenfeldbruck, Jakob Ettner, und der frühere Präsident und Ehrenpräsident des Vereins, Albrecht Huber, trafen sich am Donnerstag beim Amtsgericht.

Fürstenfeldbruck – Gute Nerven waren gefragt, als sich am Amtsgericht der Präsident des SCF, Jakob Ettner, und der frühere Präsident und Ehrenpräsident des Vereins, Albrecht Huber, gegenübersaßen. Am Ende der Verhandlung am Donnerstag deutete sich an, dass Huber Recht bekommen könnte.

Huber war im Mai 2018 der Ausschluss aus dem Verein mitgeteilt worden. Dagegen legte er vier Wochen später Widerspruch ein. Im vergangenen Jahr reichte er Klage ein. Huber klagte auch gegen die Aberkennung der Ehrenpräsidentenwürde.

Güterverhandlung am Amtsgericht

Am Donnerstag waren die beiden Parteien zur Güteverhandlung am Amtsgericht erschienen. Eine gütliche Einigung aber erwies sich als schwierig und letztlich nicht möglich. „Ich weiß gar nicht, was ich für einen Vergleichsvorschlag machen soll“, stöhnte die Richterin.

Nicht nur Huber und sein Rechtsanwalt, auch sie selbst kam in der knapp zweistündigen Verhandlung kaum zu Wort. Versuchte einer der drei einen Sachverhalt vorzutragen, fiel ihm Ettner in der Regel ins Wort und widersprach in einem lang anhaltenden Redeschwall.

Rechtsanwalt schlägt Mitgliederversammlung vor

Der Rechtsanwalt Hubers schlug dann als gütliche Einigung vor, dass Ettner zu einer Mitgliederversammlung einladen solle. Die letzte Mitgliederversammlung hatte nämlich 2018 stattgefunden.

2019 war zwar zu einer Mitgliederversammlung geladen worden. Diese hatte auch begonnen. Sie war dann aber abgebrochen worden – weil, wie Ettner es nun schilderte, Leute im Raum waren, die keine Mitglieder waren und andere von außen an die Scheiben trommelten und „,Ettner raus’ riefen“.

Zur Einberufung einer Mitgliederversammlung sei er aber bereit, räumte Ettner vor Gericht ein. Er schränkte dies aber mit den Worten ein: „Wenn die Dinge sauber geklärt sind.“ Die Richterin wollte von ihm wissen: „Was muss denn geklärt sein?“ Wer Mitglied ist und wer nicht, erfuhr sie von Ettner – eine Antwort, die die Richterin nicht verstehen konnte. „Sie müssen doch ein Mitgliederverzeichnis führen“, hielt sie Ettner entgegen.

Huber weist Ettners Vorschlag empört von sich

Dessen Rechtsanwalt beantragte daraufhin eine Unterbrechung der Verhandlung und beriet sich mit Ettner. Ergebnis war, dass Ettner sich bereit erklärte, zu einer Mitgliederversammlung zu laden, wenn Huber sich nicht länger als Mitglied und Ehrenpräsident des Vereins ansehe.

Dies wies Huber aber empört von sich. Er wolle weiterhin Mitglied und Ehrenpräsident sein und im Vorstand mitarbeiten und so dem Verein helfen. Ob er weiterhin Mitglied und Ehrenpräsident ist, wurde am Amtsgericht letztlich nicht entschieden. Die Entscheidung fällt am 26. Juni, kündigte die Richterin an.

Sie gab aber eine Einschätzung der Rechtslage bekannt. Danach sei „der Ausschluss unwirksam“. Denn in dem Ausschluss seien Vorwürfe gegen Huber „nicht ausreichend konkretisiert worden“. Es seien keine Tatsachen bezeichnet worden, sodass Huber keine Möglichkeit habe, sich zu verteidigen. Und die Aberkennung des Ehrenvorsitzendentitels sei nur möglich, wenn Huber aus dem Verein ausgeschlossen sei. Doch „dies ist nicht der Fall“, fuhr die Richterin fort. sus

Aufrufe: 015.5.2020, 10:50 Uhr
Fürstenfeldbrucker Tagblatt / Redaktion FürstenfelAutor