Durch die Feiertage war eine Aufarbeitung offenbar erst mit Verzögerung möglich. In einer Antwort an unsere Redaktion heißt es nun mit etwas Abstand: „Bei der Feierlichkeit von Anhängern des Fußballvereins Rot-Weiss Essen handelt es sich zweifelsohne um eine nach Paragraf 2 Absatz 1 der Coronaschutzverordnung untersagte Feier.“
Und weiter: „Vor Ort beobachtete die Polizei, dass sich die Personen auf großen Freiflächen vor dem Stadion verteilten. Als dann unter anderem Pyrotechnik abgebrannt wurde, veranlasste die Polizei über den Verein eine Kontaktaufnahme und eine eindringliche Sensibilisierung der Fans. Die festgestellten Verstöße stellten lediglich Ordnungswidrigkeiten dar, weshalb aus Gründen der Eigensicherung auf die Ahndung vor Ort verzichtet wurde. Erst nachdem die Zusammenkunft beendet wurde, wurden die zahlreichen Videos und Filme gesichtet. Die Bilder und Videos zeigen eine andere Sichtweise der Situation als zuvor festgestellt.“ Demnach werde das Bild- und Filmmaterial derzeit umgehend geprüft und weitere Ermittlungen, auch Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung, eingeleitet. Polizeisprecherin Judith Bremer: „Die Polizei versucht über die Aufnahmen die Identität der beteiligten Personen festzustellen.“
Offenbar war die erste Mitteilung nicht von der Pressestelle verfasst worden, sondern von den Kollegen aus dem normalen Schichtdienst.
Würde man aus heutiger Sicht und mit Bewertung der aktuell geltenden Regeln sagen, die Polizei hätte anders auftreten müssen oder mindestens den Sachverhalt öffentlich anders bewerten müssen? Polizeisprecherin Bremer: „Zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt lagen keine weiteren Informationen vor. Nach derzeitiger Bewertung hätte diese Meldung anders lauten müssen.“