2024-05-08T14:46:11.570Z

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Elias Abouchabaka im Berliner Pokalfinale der C-Jugend 2014/15. Foto: Ben Remus
Elias Abouchabaka im Berliner Pokalfinale der C-Jugend 2014/15. Foto: Ben Remus

Zoff um Jugendspieler zwischen Hertha BSC und RB Leipzig

250.000 Euro für den 15-jährigen Elias Abouchabaka +++ Streit um Berkan Alimler vor Gericht

Gestern trafen sich in Mainz die Leiter der Nachwuchszentren der deutschen Profiklubs. Ein ständiges - wenn auch nicht offiziell geführtes - Thema war dabei auch, wie man mit dem Abwerben von Talenten umgeht. Im Zentrum der Kritik - wie so oft - stand dabei RB Leipzig. Der Vorwurf: Der Verein soll immer wieder gegen das „Gentleman Agreement” der Profiklubs verstoßen.

Hertha BSC traf es im Sommer mit dem 15-jährigen Elias Abouchabaka. Nachdem zuerst mit allen juristischen Mitteln versucht wurde, den Jugendspieler aus seinen Verträgen herauszubekommen, schaltete sich RB Leipzig ein und Hertha ließ das Top-Talent schließlich für 250.000 Euro ziehen. Die mit Abstand höchste Summe, die der Verein jemals für einen Jugendspieler erhalten hat.

Abouchaka spielt mittlerweile regelmäßig für die B-Junioren Bundesliga-Mannschaft der Leipziger. Anders sieht es im Fall Berkan Alimler aus.

Wie die "B.Z." berichtet hatte das Talent seinen bestehenden Vertrag bei Hertha (bis 2018 mit Option bis 2020) zum 30. Juni 2015 gekündigt. Auch Alimler hatte eine Vereinbarung mit RB Leipzig getroffen. Hertha besteht jedoch auf die Erfüllung des Vertrages und die Leipziger sind - im Gegensatz zum Fall Abouchabaka - bisher nicht bereit eine Ablöse zu zahlen.

Der deutsche U-Nationalspieler nahm seit Juli nicht mehr am Hertha-Training teil und hielt sich nur noch individuell fit. Vom U16-Lehrgang der Nationalelf wurde er jedoch aufgrund fehlender Fitness wieder ausgeladen.

Herthas Manager Michael Preetz sagte zur "B.Z.": „Berkan Alimler hat einen gültigen Vertrag bei uns. Es handelt sich um einen Mustervertrag des DFB.”

Alimlers Anwalt und Berater, Umut Schleyer, sieht die ganze Sache anders: „Die erste Vereinbarung mit Hertha über zwei Jahre bis zum 30. Juni 2015 sowie der anschließende Fördervertrag über drei plus zwei Jahre wurden jeweils am 27. Januar 2014 abgeschlossen. Da war der Junge aber erst 14 Jahre – also zu jung, um einen Fördervertrag zu unterschreiben. Auch die lange Laufzeit widerspricht den Regularien der DFB-Spielordnung, in der Minderjährige für höchstens drei Jahre an einen Verein gebunden werden dürfen.“

Wie lange sich die Auseinandersetzung noch hinziehen wird ist ungewiss. Die erste Klage beim DFB gegen die Wirksamkeit dieses Fördervertrags wurde bereits zurückgewiesen. Der nächste Schritt wäre die Anhörung vor dem Arbeitsgericht Berlin. Sollte dort keine Einigung erfolgen, muss das Landesarbeitsgericht entscheiden.

Aufrufe: 01.10.2015, 08:10 Uhr
FuPaAutor