2024-05-02T16:12:49.858Z

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Punktabzug? Welcher Punktabzug?

Kommentar zur Punktabzugs-Rücknahme-Entscheidung des BFV: Aus 3, mach 2, mach 0.

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Auch ohne Vorladung der Hofer Verantwortlichen hat das Verbandssportgericht (VSG) des Bayerischen Fußball Verbandes am gestrigen Abend getagt und kam zu einer überraschend defensiven Entscheidung. Nach dem rechtlichen Hickhack der letzten Tage und Wochen hat das VSG den Punktabzug gegen die SpVgg Bayern Hof nun offiziell zurückgenommen. Eine tolle Entscheidung für Bayern Hof, aber eine gefährliche für den bayerischen Fußball.

"Es ist gut, dass der Fall sportgerichtlich nun noch vor dem letzten Spieltag zum Abschluss gekommen ist. Alle Vereine wissen jetzt, woran sie sind", kommentiert BFV-Vizepräsident Reinhold Baier die gestrige Punktabzugs-Rücknahme-Entscheidung des Verbandssportgerichts. Meint Baier mit seiner Aussage die nun eintretende Klarheit der sportlichen Situation im Bayernliga-Abstiegskampf, liegt er unbestritten goldrichtig. Einen Schritt weiter gedacht, trägt die gestrige Entscheidung des VSG-klein-Beigebens aber eine gefährliche Unternote. Macht das Anfechten einer Entscheidung des Verbandssportgerichts nun Schule? Sind weitreichende Urteile des Verbandssportgerichts künftig zum allgemeinen Zivilrechtsstreit freigegeben? Vor rund einem Monat - als der Hofer Punktabzug vom Sportgericht des Bayernliga noch mit drei Zählern bemessen wurde - betonte der BFV-Vizepräsident noch die klare Linie des Verbands und dass man "seine Maßstäbe bei allen Vereinen gleichermaßen konsequent anlege." Dem 1. FC Schweinfurt 05 wurden schließlich auch für wiederholtes Vergehen von Zuschauern in der Vorsaison Punkte abgezogen...

Am gestrigen Freitag fielen die Worte des Verbands wieder deutlich milder aus. Per Pressemitteilung begründete man die Rücknahme-Entscheidung folgendermaßen: "Das Verbands-Sportgericht berücksichtigte in seinem Urteil die Feststellung des Landgerichts Hof, dass der Becherwurf nach Spielende niemanden getroffen hat und niemand zu Schaden gekommen ist. Weiterhin wurden auch die nach dem Spiel gegen den FC Ingolstadt II durch die SpVgg Bayern Hof wesentlich erweiterten und wirksamen Sicherheitsmaßnahmen zugunsten des Vereins gewürdigt. Außerdem wirkte sich strafmildernd aus, dass der Becherwerfer sofort identifiziert und mit einem Stadionverbot belegt wurde."

In den letzten Wochen stritten beide Partien - der Bayerische Fußball Verband und die SpVgg Bayern Hof - über die Richtigkeit verschiedener Entscheidungen und über die Rechtfertigung eines Punktabzugs gegen einen Verein als Strafe für ein Vergehen eines Zuschauers. Ungeachtet ob der nun ausgesprochene Rückzieher gerecht, richtig oder falsch ist, konsequent ist er nicht.

Ein Kommentar von Sebastian Ziegert.

Aufrufe: 028.5.2011, 11:49 Uhr
Sebastian ZiegertAutor