2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines

Neue Ablösesummen im Amateurfußball

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat nach der Reform der Spielklassen im oberen Amateurbereich nun auch die Ablösesummen in den jeweiligen Ligen angepasst. Dabei geht es um die zu zahlenden Beträge beim Vereinswechsel eines Spielers, dem der abgebende Club nicht zustimmt ("Entschädigungsbeträge").

Durch die Neuordnung der vierthöchsten Klasse (künftig gibt es fünf Regionalligen in der Trägerschaft der Landesverbände) und den Wegfall der NRW-Liga wurde die Änderung nötig.

Die angepassten Beträge sind bereits zum 1. Juli 2012, also bei allen Vereinswechseln für die Saison 2012/2013, in Kraft getreten und sind in der neuen Fassung der Spielordnung des DFB verankert. Die aufgeführten Ablösesummen sind laut DFB bindend und können durch keinen Landesverband – wie etwa dem Verband Niederrhein (FVN) – in ihrer Höhe modifiziert werden. Die Höhe der Ablösesumme richtet sich nach der Liga, in der die erste Mannschaft des Vereins spielt, zu dem ein Kicker wechselt.

Die Summen: Bundesliga, Zweite Bundesliga und Dritte Liga: 5000 Euro; Regionalliga: 3750 Euro; Oberliga Niederrhein: 2500 Euro; Landesliga: 1500 Euro; Bezirksliga: 750 Euro; Kreisliga A: 500 Euro. Ab Kreisliga B abwärts 250 Euro; Frauen-Bundesliga: 2500 Euro; Zweite Frauen-Bundesliga: 1000 Euro; Frauen-Regionalliga: 500 Euro; Klassen darunter: 250 Euro.

Aufrufe: 017.7.2012, 22:58 Uhr
Rheinische PostAutor