Durch die Neuordnung der vierthöchsten Klasse (künftig gibt es fünf Regionalligen in der Trägerschaft der Landesverbände) und den Wegfall der NRW-Liga wurde die Änderung nötig.
Die angepassten Beträge sind bereits zum 1. Juli 2012, also bei allen Vereinswechseln für die Saison 2012/2013, in Kraft getreten und sind in der neuen Fassung der Spielordnung des DFB verankert. Die aufgeführten Ablösesummen sind laut DFB bindend und können durch keinen Landesverband – wie etwa dem Verband Niederrhein (FVN) – in ihrer Höhe modifiziert werden. Die Höhe der Ablösesumme richtet sich nach der Liga, in der die erste Mannschaft des Vereins spielt, zu dem ein Kicker wechselt.
Die Summen: Bundesliga, Zweite Bundesliga und Dritte Liga: 5000 Euro; Regionalliga: 3750 Euro; Oberliga Niederrhein: 2500 Euro; Landesliga: 1500 Euro; Bezirksliga: 750 Euro; Kreisliga A: 500 Euro. Ab Kreisliga B abwärts 250 Euro; Frauen-Bundesliga: 2500 Euro; Zweite Frauen-Bundesliga: 1000 Euro; Frauen-Regionalliga: 500 Euro; Klassen darunter: 250 Euro.