2024-05-02T16:12:49.858Z

Ligabericht
Unklar: Wo spielt der SV Fehrbellin in dieser Saison. Foto: Nückel
Unklar: Wo spielt der SV Fehrbellin in dieser Saison. Foto: Nückel

Fehrbellin zwischen nicht mehr und noch nicht

Der Fußballkreis Prignitz/Ruppin hat die Kreisliga-Ansetzungen des SV 90 getilgt - einen kompletten Spielplan für die Kreisoberliga, deren Zugehörigkeit sich der Verein vor Gericht erstritten hat, gibt es aber noch nicht.

Die Fehrbellin-Posse geht weiter: Der SV 90 Fehrbellin, der durch eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Cottbus vorläufig in die Kreisoberliga Prignitz/Ruppin eingeordnet worden ist, bestreitet am Sonntag um 15 Uhr sein erstes Heimspiel in der neuen Liga gegen Blau-Weiß Wusterhausen. Der Fußballkreis (FK) Prignitz/Ruppin hat die Kreisliga-Ansetzungen des SV 90 getilgt und alle bisherigen Gegner auf spielfrei gestellt.

Das gab der Fußballkreis (FK) Prignitz/Ruppin am Montag auf seiner Internetseite bekannt. Ursprünglich sollten die Wusterhausener in Zernitz antreten, das nun spielfrei hat. Alle anderen Partien bleiben wie gehabt. Im Laufe dieser Woche will der FK einen vorläufigen Spielplan über einen Zeitraum von drei Wochen erstellen – „zur besseren Planung für alle“, wie es heißt. Für die Spiele des SV 90 müssen Papier-Spielformulare verwendet werden, weil die technisch komplizierte Einpflegung in das System „Spielberichtonline“ erst nach einer endgültigen Gerichtsentscheidung erfolgen soll.

Fehrbellin hatte sich die vorläufige Aufnahme in die Kreisoberliga vor dem Amtsgericht Cottbus erstritten, das per einstweiliger Verfügung den Gang von Liga zehn in Liga neun festlegte.

Die Kreisliga-Mannschaften, gegen die Fehrbellin nun erst einmal nicht spielen wird, sollten mit einer Planung der spielfreien Wochenenden aber eventuell noch vorsichtig sein. Denn einerseits ist die Entscheidung vorläufig und andererseits ist noch immer nicht klar, ob der Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) gegen die einstweilige Verfügung ein Rechtsmittel eingelegt hat oder einlegen wird. Beim FLB will man sich dazu nicht äußern. Sollte dies der Fall sein und die einstweilige Verfügung des Amtsgerichtes würde gekippt, müsste Fehrbellin doch in der Kreisliga antreten.

Aufrufe: 011.9.2017, 12:16 Uhr
Ingmar Höfgen und Marc SchützAutor