2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
Im Blickpunkt: Wenn die Eutiner, die hier das 2:1 durch Christian Rave (links) gegen Braunschweig II bejubeln, den Abstieg vermeiden, hat dies auch positive Auswirkungen auf die darunter angesiedelten schleswig-holsteinischen Spielklassen. Foto: ok
Im Blickpunkt: Wenn die Eutiner, die hier das 2:1 durch Christian Rave (links) gegen Braunschweig II bejubeln, den Abstieg vermeiden, hat dies auch positive Auswirkungen auf die darunter angesiedelten schleswig-holsteinischen Spielklassen. Foto: ok

Ligenreform bringt Spannung auf der Zielgeraden

Spannungsgeladener Frühsommer steht bevor

Das erste Halbjahr der ersten Spielzeit nach der Ligenreform im Bundesland zwischen den Meeren eilt in Siebenmeilenstiefeln seinem Ende entgegen und von der Oberliga bis in die Kreisklassen C gewannen die Tabellen in den letzten Monaten mehr und mehr an Aussagekraft. Das bedeutet auch, dass es allerhöchste Zeit ist, die Auf- und Abstiegsregelungen genauer unter die Lupe zu nehmen.

Auch wenn die Komplikationen um die gleitende Skala und ihre Auswirkungen in der vorherigen Form der Vergangenheit angehören, herrscht am Übergang zwischen Ober- und Regionalliga natürlich weiterhin eine gewisse Unvorhersehbarkeit vor, die sich auf die unteren Klassen auswirkt. Kann der Schleswig-Holstein-Meister – zur Zeit deutet hier einiges auf den souveränen Tabellenführer NTSV Strand 08 hin – sich in der Aufstiegsrunde zur Regionalliga durchsetzen? Und schaffen es die in den letzten Wochen wiedererstarkten Rosenstädter doch noch, in den ausstehenden 17 Partien genügend Punkte zu sammeln, um die Abstiegsränge der Regionalliga Nord zu verlassen (derzeit ein Zähler Rückstand auf das rettende Ufer)?

Die Antworten auf diese beiden Fragen sind nämlich dafür ausschlaggebend, wie viele Ab- beziehungsweise Aufsteiger an den Scharnieren zwischen den Spielklassen gefunden werden müssen. Gewiss bleiben allerdings in allen Fällen die folgenden Regelungen: Erstens steigen die drei letztplatzierten Mannschaften der Oberliga, der zwei Landesligen, und der vier Verbandsligen ebenso wie die jeweils beiden Letzten der darunterliegenden Spielklassen (bis Kreisklasse B) ab.

Außerdem dürfen sämtliche Meister den Gang in die jeweils nächsthöhere Spielklasse antreten. Wobei hier natürlich weiterhin Paragraph 6 „Untere Mannschaften“ der Spielordnung des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV) greift. Hinzu kommen nun auf jeder Ebene Entscheidungsspiele, die vom ersten bis zum zweiten Juni-Wochenende angesetzt werden und weitere Aufsteiger hervorbringen.

So treten die beiden zweitplatzierten Landesligisten in einem Hin- und Rückspiel gegeneinander an und ermitteln einen weiteren, dritten Oberliga-Aufsteiger (ohne Auswärtstorregel). Falls der SH-Meister sich für die Regionalliga qualifiziert und keine Mannschaft aus Schleswig-Holstein aus selbiger absteigt, wären beide Landesliga-Vizemeister aufstiegsberechtigt. „In dem Fall kann auf die Austragung dieser Aufstiegsspiele natürlich verzichtet werden“, erklärte der SHFV-Herrenspielausschussvorsitzende Klaus Schneider mit Hinblick darauf, dass die Aufsteiger in die Regionalliga spätestens am 2. Juni feststehen.

Bei dieser günstigen Konstellation würde auch die drittplatzierte Mannschaft aus der einfachen Aufstiegsrunde der Verbandsliga-Vizemeister (jeweils ein Heim-, ein Auswärtsspiel und eines auf neutralem Boden) den Aufstieg feiern dürfen. Die acht zweitplatzierten Kreisligisten treten in vier Aufstiegsspielen (Hin- und Rückspiel) gegeneinander an und ermitteln vier weitere Aufsteiger in die Verbandsligen, wobei die Paarungen unter Beachtung der geographischen Lage und wirtschaftlicher Gesichtspunkte zusammengestellt werden.

Eventuell benötigte zusätzliche Aufsteiger würden hier über die schon aus dem Sommer bekannte Quotientenregelung ermittelt. Diese kommt – falls benötigt – auch für die A-Klassen-Vizemeister zum Tragen, die in den mit je drei Teams bestückten Aufstiegsrundengruppen nicht den ersten Rang haben erringen können. In den Kreisklassen B (acht Paarungen) und C (neun Paarungen) wird analog zur Kreisliga verfahren.

Wenn Schleswig-Holsteins höchste Spielklasse nun aber eine zusätzliche Mannschaft aufnehmen müsste, – sprich der Oberliga-Meister verpasst den Sprung in die Regionalliga und Eutin kehrt zurück in die Oberliga – dann werden aufgrund eines vierten Absteigers aus der Oberliga auch auf den darunterliegenden Ebenen zusätzliche Absteiger benötigt. Die Tabellen-13. der Landesligien träfen dann in Hin- und Rückspiel aufeinander und würden ebenso wie die viertletzten Verbandsligisten in einer einfachen Abstiegsrunde jeweils einen weiteren Absteiger ermitteln. In den Kreisligen und A-Klassen wäre wiederum die Quotientabelle der Tabellen-14. bzw. Tabellen-12. maßgeblich bei der Suche weiterer Absteiger.

Die Kreisklasse B wäre von einem vermehrten Abstieg nicht betroffen. Hier steigen grundsätzlich die beiden Tabellenletzten ab. „Sollte sich bei der Staffeleinteilung der kommenden Spielserie herausstellen, dass Mannschaften erhebliche Entfernungen in der neuen Spielklassenebene zurücklegen müssen, kann ggf. ein möglicher Abstieg ausgesetzt werden“, heißt es sogar in den Durchführungsbestimmungen des SHFV im Bezug auf die Abstiegsregelung der B-Klassen.

„Wir werden am Ende der Spielserie eines der großen Argumente für die Spielklassenstrukturreform erleben, wenn wir endlich nicht mehr auf die territorial unterschiedlich ausgeprägten Auswirkungen der gleitenden Skala achten müssen. Außerdem ist es doch klasse, wenn es auf praktisch allen Ebenen – hier sind ja lediglich die Landesligen eventuell auszuklammern – zu wirklich entscheidenden Auf- bzw. Abstiegsspielen oder -runden kommt“, freut sich SHFV-Pressesprecher Karsten Tolle bereits auf einen spannungsgeladenen Frühsommer.
Aufrufe: 020.12.2017, 12:00 Uhr
SHZ / wtiAutor