In der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Erfurt vom 13. März werden alle Verstaltungen, Vergnügungen und sonstigen Ansammlungen vom 14. März bis einschließlich den 10. April 2020 untersagt. Dies betrifft sowohl den Trainings- als auch Wettkampfbetrieb in den kommunalen Sportanlagen der Thüringer Landeshauptstadt. Die Nutzugn der Sportstätten wird ausdrücklich in diesem Zeitraum untersagt.
In der Begründung heißt es, dass sich das "Coronavirus auch verbreiten kann, wenn die betroffene Person keine oder sehr leichte Krankheitssymptome aufzeit. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass erkrankte oder ansteckende Personene die Sportanlagen als öffentliche Einrichtungen besuchen und es auf diese Weise zu einer Weiterverbreitung kommt".