2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
F: Rinke
F: Rinke

Wer steigt auf - wer muss runter?

Die Auf- und Abstiegsregeln des KFV Saalekreis von Kreisoberliga bis zur 1. Kreisklasse

Wie in jedem Jahr stellt sich kurz vor dem Ende einer jeden Saison die Frage, welche Mannschaften sich berechtigte Hoffnungen auf einen Aufstiegsplatz ausrechnen dürfen und wer noch um den Verbleib in der Liga zittern muss. FuPa wirft einen Blick auf die Auf- und Abstiegsregeln des KFV Saalekreis von Kreisoberliga bis zur 1. Kreisklasse:

Ziel ist es, nach Beendigung der Saison 2018/19 die Staffelstärke aller Ligen mit 14 Mannschaften zu spielen. Ausnahme bildet die 1. Kreisklasse. Sollten Mannschaften, die Platz 1 belegen, die nicht aufstiegsberechtigt sind oder den Aufstieg ablehnen, steigt die nächstplatzierte Mannschaft auf. Sollte auch diese Mannschaft kein Aufstiegsrecht besitzen oder ablehnen, entscheidet die spielleitende Stelle des KFV Fußball Saalekreis.

Die Kreisoberliga

In der höchsten Spielklasse des Kreises ist der Titelträger am Ende der Saison zum Aufstieg in die Landesklasse berechtigt. Die Plätze 14 und 15 steigen in die Kreisliga ab, sofern keine Mannschaft aus der Landesklasse des KFV Saalekreis in die Kreisoberliga ab. Die Plätze 13, 14 und 15 steigen in die Kreisliga ab, wenn eine Mannschaft aus der Landesklasse absteigen muss. Die Plätze 12, 13, 14 und 15 steigen in die Kreisliga ab, sofern zwei Teams aus der Landesklasse ins Oberhaus des KFV Saalekreis runter müssen.

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Die Kreisliga

Die beiden Staffelsieger besitzen das Aufstiegsrecht in die Kreisoberliga. Der 13. der Staffel 1 sowie der 14. der Staffel 2 steigen in die 1.Kreisklasse ab, wenn kein Team aus der Landesklasse in die Kreisoberliga das KFV Saalekreis absteigen muss. Sollte eine Mannschaft den bitteren Gang aus der Landesebene in die Kreisoberliga antreten müssen, so steigt zusätzlich noch der 13. der Staffel 2 ab. Bei zwei Absteigern aus der Landesklasse (Teams des KFV Saalekreis) steigt aus Staffel 1 der 12. und 13. ab. In der Staffel 2 müssten dann der 13. und 14. in die Kreisklasse runter.
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1.Kreisklasse

Die Staffelsieger der Staffeln 1-3, die das Aufstiegsrecht besitzen, steigen in die Kreisliga auf.

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Der Aufstiegsverzicht einzelner Mannschaften in die nächsthöhere Spielklasse bei sportlicher Qualifikation ist der spielleitenden Stelle bis 31.05.2019 schriftlich anzuzeigen.


Die Ausschreibungen des KFV Saalekreis als PDF: (hier klicken)

Aufrufe: 017.4.2019, 14:54 Uhr
Robert KeglerAutor