2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
F: Thomas Rinke
F: Thomas Rinke

Keine Punktabzüge in der Grafschaft Bentheim

Kreisspielausschuss ändert die Regelung für das Schiedsrichtersoll

Der Kreisspielausschuss hat die Regelung für das Schiedsrichtersoll in der Grafschaft Bentheim geändert. Darüber informierte der Vorsitzende Klaus Hanenkamp. Punktabzüge aufgrund fehlender Schiedsrichter wird es also in dieser und der nächsten Saison für die Vereine nicht geben.

Die Änderungen im Wortlaut:

Änderungen zu § 11 der Spielordnung (SPO) des NFV mit Wirkung ab Saison 2015/2016

Allgemeine Erläuterungen und Hinweise zur Anwendung im NFV-Kreis Bentheim seitens des Kreisspielausschusses sowie des Kreisschiedsrichterausschusses.

Auf folgende wesentliche Änderungen möchten wir besonders hinweisen:

Mögliche Punktabzüge wg. Nichterfüllung des SR-Solls werden nicht mehr bei der höchsten auf Kreisebene spielenden Mannschaft eines Vereins vollzogen, sondern bei der höchst spielenden Seniorenmannschaft des Vereins im Verbandsgebiet.

Die in Ansatz zu bringenden Geldstrafen wurden deutlich angehoben.

Vereine haben künftig die Möglichkeit, bis zum 01.03. des Spieljahres die im laufenden Spieljahr ausgebildeten SR nachzumelden.

Die Überprüfung des SR-Solls erfolgt künftig nach Ablauf des Spieljahres durch den Kreisspielausschuss in Abstimmung mit dem Kreisschiedsrichterausschuss.

Wichtige Hinweise zur praktischen Anwendung im NFV-Kreis Bentheim:

Kreisspielausschuss und Kreisschiedsrichterausschuss haben folgende grundsätzliche Vorgehensweise abgestimmt:

Da die Änderungen sehr kurzfristig zum Saisonstart 2015/2016 in Kraft getreten sind, wird sowohl im Spieljahr 2015/2016 als auch im Spieljahr 2016/2017 auf mögliche Punktabzüge verzichtet.

Die Geldstrafen werden innerhalb der vorgegebenen Bandbreiten wie folgt angewandt:

Vereine mit Seniorenmannschaften bis Kreisliga = € 150,--,

Vereine mit Seniorenmannschaften bis Landesliga = € 250,--

sowie bei Vereinen mit Seniorenmannschaften ab Oberliga Niedersachsen = € 350,--.

Vereine ohne Seniorenmannschaften = € 150,--.

Sollten Vereine auch im Folgespieljahr das SR-Soll nicht erfüllen, wird jeweils der Höchstsatz in Rechnung gestellt.

Ausdrücklich behalten wir uns vor, bei wiederholter Nichterfüllung des SR-Solls ab der Saison 2017/2018 zusätzlich zu den ausgesprochenen Geldstrafen das Mittel der Punktabzüge anzuwenden.

Weitere wichtige Detailerläuterungen:

Der Begriff „Seniorenmannschaften“ umfasst sowohl Herren- als auch Damenmannschaften.

Das bedeutet konkret, dass sich die ausgesprochenen Sanktionen (Geldstrafen bzw. Punktabzüge) komplett an der höchst spielenden Mannschaft orientieren.

Beispiele:

Die 1. Herrenmannschaft eines Vereins spielt in der 1. Kreisklasse, keine Damenmannschaft im Spielbetrieb: für jeden fehlenden SR werden € 100,-- bis € 200,-- berechnet.

Die 1. Herrenmannschaft eines Vereins spielt in der Landesliga, die 1. Damenmannschaft in der Kreisliga: für jeden fehlenden SR werden € 200,-- bis € 300,-- berechnet.

Die 1. Herrenmannschaft eines Vereins spielt in der Kreisliga, die 1. Damenmannschaft in der Oberliga Niedersachsen: für jeden fehlenden SR werden € 300,-- bis € 400,-- berechnet.

Der Ablauf im Spieljahr gestaltet sich wie folgt:

Bis zum durch die Spielinstanz vorgegebenen Termin erfolgen die Mannschaftsmeldungen durch die Vereine, wobei für jede gemeldete Mannschaft, deren Spiele von durch den NFV angesetzten SR geleitet werden, auch ein SR durch den Verein zu stellen ist.

Bis zum 01.03. des Spieljahres können im laufenden Jahr ausgebildete SR nachgemeldet werden.

Im Zeitraum 01.07. bis 30.06. des Spieljahres müssen die SR die zur Anerkennung erforderlichen Vorgaben (z. B. Spielleitungen, Teilnahme an Belehrungen…) erfüllen.

Nach Ablauf des Spieljahres erfolgt der Soll-Ist-Abgleich und ggfls. die entsprechende Sanktionierung durch den Kreisspielausschuss in Abstimmung mit dem Kreisschiedsrichterausschuss.

Bei Spielgemeinschaften erfolgt die Sanktionierung gegenüber dem federführenden (dem die Mannschaft meldenden) Verein.

Bei Vereinen ohne Seniorenmannschaften findet kein Punktabzug statt.

Sind höchstspielende Damen- und Herrenmannschaft eines Vereins in die gleiche Spielklasse eingereiht, erfolgt ein Punktabzug bei der Herrenmannschaft.

Besonders möchten wir an dieser Stelle nochmals auf den anstehenden
SR-Anwärterlehrgang hinweisen, zu dem noch bis zum 20. Januar 2016 Anmeldungen
möglich sind.

Aufrufe: 029.12.2015, 15:17 Uhr
Stefan LühnAutor