2024-05-02T16:12:49.858Z

Vereinsnachrichten

In Bielefeld ist Fußball mit Kontakt möglich

Stadtverwaltung und Stadtsportbund konkretisieren die Corona-Beschlüsse - zugunsten der Kinder.

Ohne Nachfragen und Präzisierungen geht es offenbar nicht: Die jüngste Coronaschutzverordnung des Landes NRW zum Thema Sport hat zu unterschiedlichen Auslegungen geführt und Unsicherheit erzeugt. So sahen sich jetzt der Stadtsportbund Bielefeld (SSB) und die Verwaltung veranlasst, die am Freitag an die Vereine gegangene Benachrichtigung zu ergänzen.

Immerhin in einem positiven Sinn: Denn die Coronaschutzverordnung, die ab 8. März gilt, meint, dass bei Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren die Kinder keinen Mindestabstand zueinander einhalten müssen. Es ist sowohl ein Trainings-, als auch ein Wettkampfbetrieb möglich.“ Dies teilten SSB und Verwaltung am Montag den Vereinen mit. Demnach könnte draußen bei ausreichendem Platz Fußball mit Kontakt gespielt werden. Auch könnten gleichzeitig mehrere Gruppen auf einer Anlage Sport treiben, „wenn ein Mindestabstand von fünf Metern zwischen den Gruppen dauerhaft eingehalten und eine Durchmischung verhindert wird“, betonte Sportamtsleiter Joachim Middendorf. Zu jeder Gruppe dürfen zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen hinzukommen.

Für die unter 14-Jährigen Sportler – nicht nur Fußballer – eröffnet diese Öffnung eine spürbare Erweiterung ihrer Möglichkeiten. An weitergehende, für Bielefeld individuelle, Lockerungen wegen der im Vergleich niedrigeren Inzidenz denke die Stadt allerdings nicht, so Middendorf: „Es macht Sinn, mit kleinen Schritten die Vereine an die Rückkehr zum Sport zu gewöhnen.“ Stadtsportbund und Verwaltung appellieren gleichwohl an die Vereine, „sich strikt an die Regeln zu halten, unverändert vorsichtig zu agieren, unnötige Kontakte zu vermeiden und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten“.

Stadt appelliert, sich strikt an die Regeln zu halten

So empfiehlt Joachim Middendorf, „die gleichzeitige Nutzung eines Großspielfeldes auf drei Gruppen und die eines Kleinspielfeldes auf eine Gruppe zu begrenzen“, um die geltenden Zugangsbeschränkungen und die Einhaltung des Mindestabstands von fünf Metern zwischen verschiedenen Gruppen zu gewährleisten. „Ich bitte die Verantwortlichen Vereine und vor allem auch die betroffenen Übungsleiterinnen und Übungsleiter dringend, diese Verpflichtung ernst zu nehmen und lückenlos umzusetzen, auch um Ärger und eventuell daraus resultierende negative Folgen bei eventuellen Kontrollen zu vermeiden“, betonte Middendorf. Es sei davon auszugehen, dass Ordnungsamt und auch Polizei Sportplätze kontrollieren würden.

Darüber hinaus weist der Sportamtsleiter darauf hin, dass die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen nach wie vor ausnahmslos untersagt ist. Über mögliche Änderungen ab 22. März werde die Stadt Bielefeld zeitnah informieren.

Aufrufe: 08.3.2021, 17:30 Uhr
Peter BurkampAutor