2024-05-02T16:12:49.858Z

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– Foto: Thies Meyer

Hessischer Fußball-Verband will Saison auf dem Platz beenden

Im Nachbarbundesland Hessen soll die Saison sportlich beendet werden. Ein Abbruch der Spielzeit ist nicht die bevorzugte Variante des Hessischen Verbandes.

FRANKFURT. Innerhalb des Hessischen Fußball-Verbands (HFV) flammen weiter neue Wasserstandsmeldungen über die Einstellung oder Fortführung der bei Männern, Frauen und Jugend unterbrochenen Saison 2019/20 auf. Zunächst hatte sich Frank Illing, Vorsitzender des Ausschusses für Qualifizierung und Fußballentwicklung, an die Trainerinnen und Trainer gewandt. Seine Kernpunkte: Ohne die Einberufung eines außerordentlichen Verbandsfußballtags sei ein Abbruch überhaupt nicht möglich. Die Spielzeit 2019/20 solle auf jeden Fall zu Ende gebracht werden.
Schiedsrichter-Obmann Gerd Schugard folgte an diesem Sonntag mit einer Nachricht an die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter der Hessenliga und der Verbandsligen: „Es ist davon auszugehen, dass vor dem 31. August kein Spielbetrieb unterhalb der 3. Liga stattfinden kann. Abbruch beziehungsweise Annullierung des Spieljahres 2019/20 gelten aus vielerlei Gründen, auch haftungsrechtlicher Art, als unwahrscheinlich", führt er aus. Und weiter: „Zumindest für den Herrenbereich ist ein Abschluss des Spieljahres 2019/20 vor dem 31. Dezember auszuschließen. Somit müssten auch im Kalenderjahr 2021 Spiele des momentanen Spieljahres zur Austragung kommen. Dadurch wäre der Beginn des Spieljahres 2020/21 in Frage gestellt. Aus diesem Grund wird in den Regionalverbänden derzeit die Frage diskutiert, ob das Spieljahr 2020/21 ersatzlos gestrichen werden soll."
HFV-Präsident Stefan Reuß ließ daraufhin verlautbaren: „Die Landesregierung wird noch eine Definition bekannt geben, was unter Großveranstaltungen zu verstehen ist. Derzeit gilt, dass bis zum 31. August 2020 keine Großveranstaltungen stattfinden dürfen. Die Ministerpräsidenten haben vereinbart, am 30. April über das Thema Sportveranstaltungen insgesamt zu sprechen. Erst dann wird Klarheit herrschen, was auch mit dem Spiel- und Trainingsbetrieb im Fußball passiert.“ Die Gesundheit aller Beteiligter stehe an erster Stelle, daher zählten bei allen Entscheidungen Sicherheit und Nachhaltigkeit, Hygienemaßnahmen und der 1,50-Meter-Abstand seien zu berücksichtigen, stellt Reuß klar: „Zuerst einmal müssen die Kontaktsperren und die Abstandsgebote behördlich aufgehoben werden.“ Nebenbei: Dem Vernehmen nach haben Fußballverbände, darunter Hessen, ein Rechts-Gutachten in Auftrag gegeben, um prüfen zu lassen, ob ein etwaiger Saisonabbruch rechtlich statthaft und wie danach zu verfahren sei.
Aufrufe: 020.4.2020, 12:30 Uhr
Stephan NeumannAutor