2024-05-08T14:46:11.570Z

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Der Einsatz von rauchenden und brennenden Feierutensilien kann teuer werden. Foto: Becker
Der Einsatz von rauchenden und brennenden Feierutensilien kann teuer werden. Foto: Becker

Teure Pyrotechnik: "Das kostet ein Schweinegeld"

Regeln im Amateurfußball: Schiedsrichter müssen Zündler melden – – Sperrfristen für Spieler beachten

Fußballer und ihre Fans feiern gerne. Wenn es schon mal was zu feiern gibt, dann darf es gerne laut (Musik, Signalhörner, Fanfaren), feuchtfröhlich (Bier, Sekt) und bunt zugehen. Für Glanz und Farbe sorgt dann auch auf den Amateurplätzen gerne die sogenannte Pyrotechnik.

„Das ist aber verboten“, sagt Thomas Distel. Er ist im Dreiergespann, das den Fußballkreis Pforzheim leitet, für den Spielbetrieb zuständig. Und er warnt die Vereine davor, das Verbot von Pyrotechnik auf die leichte Schulter zu nehmen. „Das kostet ein Schweinegeld“, sagt er. Die Strafen beginnen bei 250 Euro – und können im schlimmsten Fall mehrere Tausend Euro betragen. „Wenn der Schiedsrichter den Einsatz von Pyrotechnik im Spielbericht vermerkt, kommt der Verein nicht um die Strafe herum. Und die Schiedsrichter sind angewiesen, das zu melden“, sagt Distel.


Einen flexiblen Spieltag kann es in der neuen Saison im Fußballkreis Pforzheim geben. Der drittletzte Spieltag ist für das Pfingstwochenende (19. bis 21. Mai) geplant. An diesem Wochenende will der DFB aber auch zum dritten Mal den „Finaltag der Amateure“ mit den Pokalendspielen in allen Landesverbänden ansetzen. Wenn aber die Pokalfinals steigen, dürfen an diesem Tag keine anderen Amateurspiele stattfinden. Der Fußballkreis Pforzheim hat seinen Spieltag bislang auf den Pfingstmontag gesetzt. Sollte sich aber der DFB den Montag für seinen „Finaltag“ krallen, müssten sich die Kicker vor Ort flexibel zeigen und auf den Samstag ausweichen. Wer ist wann gesperrt? Das ist eine Frage, die sich die Vereine immer wieder stellen, sei es nach einer Gelb-Roten Karte, sei es bei Spielern, die in der ersten Mannschaft im Einsatz waren und jetzt auch in der „Zweiten“ ran sollen. Mit Gelb-Rot ist ein Spieler immer für das nächste Spiel in der Mannschaft gesperrt, in der er vom Platz gestellt wurde. Das heißt: Hat es einen Spieler in der „Ersten“ des Vereins erwischt, muss er dort auch eine Partie pausieren. In der „Zweiten“ kann er nach einer Frist von zehn Tagen allerdings schon wieder spielen, auch wenn er seine Sperre in der „Ersten“ zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgesessen hat.


Eine Vier-Tage-Sperre gilt für Akteure, die in der ersten Mannschaft ein Spiel bestritten haben – sie dürfen erst am fünften Tag danach wieder in der „Zweiten“ ran. Für U23-Spieler gilt diese Sperrfrist aber nicht, sie können sofort wieder in der Reserve eingesetzt werden. U23-Spieler sind für die ganze Saison alle Akteure, die am 30. Juni 2017 noch nicht 23 Jahre alt waren.

Aufrufe: 011.8.2017, 10:02 Uhr
Udo KollerAutor