Erneut fand die Beratung virtuell statt. In der Videokonferenz, die von Verbandsspielobmann Sven Wenzel geleitet wurde, ging es darum, sich über weitere Schritte in Verbindung mit der aktuellen Corona-Lage und dem bis Februar verlängerten Lockdown abzustimmen.
Dabei wurden folgende Punkte festgelegt: - Ein Termin für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs kann weiter nicht verbindlich und seriös festgelegt werden.
- Es wird eine Wiederaufnahme des Pflichtspielbetriebes zum Osterwochenende 01. bis 05.04.2021 angestrebt. Dies ist natürlich nur unter den gegebenen Bedingungen und Beschränkungen möglich und soll als Zwischenziel gelten.
- Auf Grund der nun schon über Monate andauernden Spielruhe und unter Berücksichtigung der Empfehlungen von Dr. Ullmann (Erfurt) - wir berichteten - wird eine Vorlaufzeit von vier Wochen angedacht. Diese könnte im Einzelfall und in Abstimmung beider beteiligter Vereine geringfügig reduziert werden.
- Es muss unser gemeinsames Ziel bleiben, die Saison in eine Wertung zu bekommen und somit mindestens über 50 % der geplanten Saisonspiele (Hinrunde + 1) auszutragen. Eine Durchführung von weiteren Spielserien, so z. B. Play-Off Spielen o .ä. wird als nicht realisierbar verworfen (fehlende Termine).
- Nach weiteren Festlegungen der Politik wird es eine erneute Videokonferenz geben, spätestens jedoch Ende Februar.
- Die Festlegungen vom 17.12.2020 – letzte Tagung der Ligavertreter – gelten im Grundsatz weiterhin und werden nachfolgend nochmals mit genannt.
- Die Aufnahme des Spielbetriebes wird mit den ersten gemeinsam ausgefallenen Spieltagen des Novembers erfolgen.
- Die Saison soll bis zum 30.06.21 abgeschlossen werden, eine Verlängerung ist in Bezug auf die Folgesaison nicht geplant.
- Der Pokalwettbewerb ist gekoppelt an die Möglichkeiten, welche auch seitens des NOFV für die Terminfindung in Regionalliga und Oberliga bestehen und soll möglichst fortgesetzt werden.
- Sollte eine Spielaufnahme auch im April nicht möglich sein, muss die Möglichkeit eines Abbruchs der Saison intensiv geprüft werden.
- Den Kreis-Fußballausschüssen (KFA) wird empfohlen, ähnlich zu verfahren.