Maßgeblich für die Teilnahmeberechtigung/-verpflichtung an Auf- und Abstiegsspielen sowie Relegationsspielen ist der Tabellenstand nach dem letzten Spieltag. Nachträgliche Änderungen mit Ausnahme auf Grund von Sportgerichtsentscheidungen bleiben unberücksichtigt. In diesem Fall werden die Auf- und Absteiger nach der gespielten Relegation unter Berücksichtigung des § 42 Ziffer 1.2 SpO ermittelt. Das Aufstiegsrecht geht dann auf den Nächstplatzierten der Relegation über.
Oder genauer gesagt: Hätte der FSV Rheinfelden das Aufstiegsduell mit dem SV Au-Wittnau gewonnen, wäre der Vizemeister aus dem Bezirk Freiburg dennoch aufgestiegen. Ein spekuliertes Nachrücken des FC Schönau als Dritter der Bezirksliga Hochrhein wäre innerhalb der Regularien gar nicht vorgesehen. "Wir haben von vornherein gar keine Rolle gespielt", sagt Günther verstimmt. "Das hätte man uns auch vorher mitteilen können." Es sei schade für den FC Schönau, aber auch den Bezirk Hochrhein, dass die Entscheidung nun so ausgefallen sei. Die Nachricht muss Dominic Günther erstmal sacken lassen, wie auch der FC Schönau: "Unser Vorstand und unser Aktivleiter werden auch erstmal eine Nacht drüber schlafen." Ob die Wiesentäler die Entscheidung nochmal überprüfen lassen, ist offen. Doch die Chancen, so habe sich Schmidt gegenüber dem FC Schönau geäußert, seien nicht gerade groß.