2024-05-08T14:46:11.570Z

Allgemeines
– Foto: FuPa

Sportgericht verhandelt am Dienstag Einspruch gegen die Annullierung

So richtig kommt der Thüringer Fußball nicht zur Ruhe. Eigentlich sollte der außerordentliche Verbandstag einen dicken Punkt hinter die monatelangen Diskussionen setzen, wie es nun im TFV-Gebiet weitergeht. Doch auch eben jener Verbandstag ließ einige Unzufriedene zurück, die nun ihre Rechtsmittel ausschöpfen.

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) verhandelt am Dienstabend (28.07.20) ab 18 Uhr in der Geschäftsstelle den Einspruch des FC Gebesee 1921 gegen den Beschluss des außerordentlichen Verbandstages vom 18.07.20. Es ist eine von insgesamt 19 Beschwerden, die sich gegen den Beschluss des Verbandstages richten.

Die Beschwerden der Vereine richten sich speziell gegen das Abstimmungsergebnis des Antrag 4 des Verbandstags und dessen folgenden Beschluss. Dabei beschlossen die Delegierten, dass die inzwischen abgebrochene Saison 19/20 annulliert wird, was bedeutet, dass es keine Auf- und Absteiger geben wird.

Bereits direkt nach dem Beschluss war zu befürchten, dass das bei den Vereinen, die auf Platz 1 stehen und einen Aufstieg forciert haben, alles andere als gut ankommt. Und genau das bewahrheitete sich mit insgesamt 19 Beschwerden, die eben von Vereinen kommen, die gerne in die nächsthöhere Spielklasse aufgestiegen wären.

Der Fall des FC Gebesee, der am Dienstag verhandelt wird, kann dabei durchaus als Präzedenzfall für die anderen Beschwerden gesehen werden. Nach dem Urteil könnten erneut Rechtsmittel eingelegt werden, erklärte Jens Krause, der Vorsitzende des Verbandsgerichts gegenüber FuPa Thüringen. Vermutlich ist damit zu rechnen, dass das Verfahren – unabhängig vom Ergebnis – in die nächste Instanz gehen wird. Alle 19 Beschwerden gemeinsam verhandeln ist nicht möglich, wie Krause außerdem erklärt. „Solche Massenverfahren gibt es nicht“, so Krause, der weiterhin sagt, dass immer ein eigener Sachverhalt bewertet werden muss.

Der Grund, warum eben gleich so viele Vereine gegen die Entscheidung ins Feld ziehen, ist klar: Sie wollen aufsteigen. Und sie fühlen sich ungerecht behandelt. An zwei Punkten zweifeln die „Kläger“ den Gleichbehandlungsgrundsatz an. Auf der einen Seite hat man sich im Nachwuchsbereich für eine Wertung mit Quotientenregel entschieden und da ist auch noch die Tatsache, dass Fahner Höhe in die Oberliga aufsteigen darf. Ein Aufstieg der ohne Gegenstimme von allen Delegierten des Verbandstages durchgewunken wurde. Darüber hinaus war der Meldetermin für die Oberliga vor dem Thüringer Verbandstag. Trotzdem fühlen sich die, die nicht aufsteigen dürfen, ungerecht behandelt.

Vor diesem Hintergrund wird der Dienstagabend ein entscheidender, für alle die, die darauf hoffen doch noch aufsteigen zu können. „Ich will damit meiner Verantwortung gegenüber meinem Verein nachkommen“, sagt Gebesees Vereinspräsident Christian Müller, der außerdem klarstellt, dass es sich beim eingelegten Rechtsmittel seines Vereins um einen Einspruch und keine Beschwerde handelt. Das sind rein juristisch nämlich zwei Paar Schuhe, wie auch Jens Krause vom Verbandsgericht bestätigte. Der eingelegte Einspruch richtet sich gegen die Spielwertung (also die Annullierung) der absolvierten Spiele. Eine Beschwerde richtet sich gegen das Organ, also gegen den Verbandstag. Gebesee-Boss Müller fordert die Gleichstellung mit dem Juniorenfußball, also das Anwenden der Quotientenregel und einem sich ergebenden Aufstiegsrecht.

Noch sind der Thüringer Fußball und seine Funktionäre also noch nicht zur Ruhe gekommen. Wahrscheinlich schauen nicht nur die Sportfreunde besagter 19 Vereine gespannt auf das Ergebnis der Verhandlung von Dienstagabend. Übrigens: soviel Zeit kann man sich beim Prozessieren und Bewerten der Situation nicht mehr lassen. Denn bereits ab Anfang September soll die neue Saison beginnen. Zuvor braucht es selbstverständlich Staffeleinteilungen und Spielpläne...

Aufrufe: 027.7.2020, 18:50 Uhr
FuPa ThüringenAutor