2024-05-02T16:12:49.858Z

Ligabericht
Walldorf (blau) muss am Freitag wieder ran. Dann sind die Kickers aus Offenbach zu Gast.
Walldorf (blau) muss am Freitag wieder ran. Dann sind die Kickers aus Offenbach zu Gast. – Foto: Foto Pfeifer

Einstweilige Verfügung abgelehnt

Regionalliga Südwest +++ Der Re-Start am Wochenende hat Bestand

Die einstweilige Verfügung, die neben dem FC-Astoria Walldorf fünf weitere Regionalligisten eingereicht hatten, wurde heute Nachmittag vom Landgericht Mannheim abgelehnt. Damit ist klar, dass die Liga am kommenden Wochenende wie geplant den Spielbetrieb nach sechs Wochen Pause aufnimmt.

Nach etwas mehr als drei Stunden und einer kurzen Pausen-Unterbrechung stand das Ergebnis fest: Der Verfügung wurde nicht stattgegeben. Somit hat der für dieses Wochenende geplante Re-Start Bestand. Walldorf empfängt am Freitagabend die Kickers Offenbach um 19 Uhr und die TSG Hoffenheim II gastiert am Samstag um 14 Uhr beim FSV Frankfurt.

"Das ist eine Niederlage für den Fußball", hielt Walldorfs Präsident Willi Kempf mit seiner Meinung nicht hinterm Berg, "ich tief enttäuscht, dass die Regionalliga, auch wenn die Politik es zulässt, kein Verantwortungsgefühl zeigt."

In seiner Urteilsbegründung erklärte das Landgericht, dass es lediglich die Zuständigkeit besitzt, um festzustellen, ob die Regionalliga in ihrer Entscheidungsfindung einen Fehler gemacht habe. Da dies nicht der Fall gewesen ist, wird ab Freitag wieder um Punkte gespielt. "Das Gericht hat außerdem gesagt, dass man sich trotzdem überlegen sollte, ob es Sinn macht in der jetzigen Situation zu spielen", sagte Walldorfs Geschäftsführer Jochen Holzwarth, "aber das könne das Landgericht nicht bewerten, solange der Gesetzgeber den Spielbetrieb freigibt."

Letzten Freitag entschieden sich neben Walldorf der TSV Steinbach, der TSV Stadtallendorf, der FC Gießen, der TSV Schott Mainz sowie der Bahlinger SC dazu, diesen rechtlichen Weg zu gehen. "Aufgrund der konstant hohen Infektionszahlen und der steigenden Todeszahlen im Zusammenhang mit Corona, haben wir uns dazu entschlossen", begründete Holzwarth diese Entscheidung.

Jeder der sechs Vereine hat seine eidesstattliche Versicherung zuerst beim Landgericht Karlsruhe, bei dem die Regionalliga GbR dort ihren Sitz hat, eingereicht. Das Gericht hat diesen Fall an das Mannheimer Landgericht weitergeleitet, da dieses für einen solchen Fall zuständig ist.

Bei einem Ligakonkurrenten hat Corona indes zugeschlagen. Die Mannschaft des FC Homburg befindet sich nach einem positiven Befund eines Spielers samt Trainerteam in freiwilliger häuslicher Quarantäne, weshalb das für Samstag geplante Heimspiel gegen den SC Freiburg II bereits abgesagt wurde. Weitere Corona-Fälle in den kommenden Wochen und Monaten sind bei den Klubs nicht auszuschließen, was ohnehin zu Spielabsagen führen würde.

Über allem steht die Problematik, wie die vierthöchste deutsche Spielklasse einzuordnen ist. Neben Profivereinen wie den Kickers Offenbach, dem SV Elversberg oder dem SSV Ulm, die das große Interesse haben lieber heute als morgen wieder zu spielen, verhält es sich bei den Amateurvereinen anders. Allerdings hat sich mit dem TSV Steinbach auch ein Profiverein der Klage angeschlossen. "Unsere Spieler sind berufstätig, Lehrlinge, Studenten oder Schüler und somit einer größeren Gefahr ausgesetzt als Spieler von Profimannschaften", erläuterte Kempf unlängst in einer ausführlichen Stellungnahme.

Einen gemeinsamen Nenner für die Regionalligisten zu finden ist unter diesen Voraussetzungen ein unmögliches Unterfangen. Nun hat das Landgericht Mannheim eine vorerst gültige Rechtsprechung erlassen, die Fakten schafft, die Diskussionen darüber aber freilich nicht in Luft auflösen wird.

Aufrufe: 09.12.2020, 18:15 Uhr
red.Autor