Wenige Tage nach dem Platzverweis für Philipp Zeiger im Spiel gegen Viktoria Köln erreichte die Rot-Weissen das Urteil des WFLV, welches eine Sperre von zwei Pflichtspielen vorsah. In einem darauffolgenden Austausch mit dem DFB wurde RWE darauf aufmerksam gemacht, dass der Innenverteidiger aufgrund der Urteilsformulierung als gesperrt zu betrachten ist.
Nach erneuter Rücksprache mit dem WFLV erhielten die Rot-Weissen heute die schriftliche Bestätigung, dass die rot-weisse Nummer 20 im Spiel gegen den DSC Arminia Bielefeld auflaufen darf. Die Sperre gilt demnach für die Partien gegen den TuS Grevenbroich und Borussia Mönchengladbach II.