Die Bund-Länder-Konferenz hat beschlossen, dass im Grundsatz die bisher geltenden Beschränkungsmaßnahmen bis zum 28. März fortgesetzt werden. Gleichzeitig wurden mögliche Öffnungsschritte für bestimmte Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche festgelegt. Zentrales Kriterium für bestimmte Beschränkungsmaßnahmen bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Zuständig sind die jeweiligen Bundesländer. Der Sport ist Teil der festgelegten Öffnungsschritte drei bis fünf.
Für den 3. Öffnungsschritt ab dem 8. März ist abhängig von der aktuellen Infektionslage beschlossen worden:
Für den 4. Öffnungsschritt ab frühestens dem 22. März ist abhängig von der aktuellen Infektionslage beschlossen worden:
Für den 5. Öffnungsschritt ab frühestens dem 5. April ist abhängig von der aktuellen Infektionslage beschlossen worden:
In jedem Fall können die Öffnungsschritte aber nur abhängig von der aktuellen Infektionslage umgesetzt werden. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März 2021 gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).
Diszipliniertes und verantwortungsbewusstes Handeln ist weiterhin oberstes Gebot. Zudem entscheiden die Kommunen vor Ort, ob sie die Platzanlagen freigeben.
Die Bund-Länder-Konferenz wird am 22. März 2021 über weitere Maßnahmen beraten.