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– Foto: Brennpunkt Orange

Sportgericht: Einspruch von SCHOTT Jena

Der SV SCHOTT Jena hatte gegen die Wertung des Punktspiels der Thüringenliga gegen die BSG Wismut Gera (27.09.20), Endstand 1:3, Einspruch eingelegt.

Darauf hin hat das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) im schriftlichen Einzelrichterverfahren gemäß § 21 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) für Recht erkannt:

"Der Einspruch des Antragstellers gegen die Spielwertung wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Wertung des Spiels erfolgt entsprechend dem Spielausgang.", so das Urteil.

SCHOTT Jena hatte seinen Einspruch darauf begründet, dass ein Spieler von Gera zwei Mal die Gelbe Karte bekommen habe. Warum es dieser Sicht nicht folgte, hat das Sportgericht ausführlich begründet.

Aufrufe: 05.11.2020, 15:00 Uhr
PM TFV / FuPa ThüringenAutor