"Der Einspruch des Antragstellers gegen die Spielwertung wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Wertung des Spiels erfolgt entsprechend dem Spielausgang.", so das Urteil.
SCHOTT Jena hatte seinen Einspruch darauf begründet, dass ein Spieler von Gera zwei Mal die Gelbe Karte bekommen habe. Warum es dieser Sicht nicht folgte, hat das Sportgericht ausführlich begründet.