2024-05-31T10:52:53.652Z

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Kein Spielerfoto, kein Punkt

Sportgericht wertet die Bezirksliga-Partie zwischen dem FC Thalhofen und dem FC Heimertingen mit 2:0

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Im Sommer 2018 war Stephan Böck als spielender Co-Trainer vom Landesligisten FV Illertissen II zum Süd-Bezirksligisten FC Heimertingen gewechselt und war dort regelmäßig aufgelaufen. Zweifel am ordnungsgemäßen Spielrecht des Verteidigers gab es nie. Bis zur Partie am 6. April beim FC Thalhofen.

An dem Tag kontrollierte Referee Patrick Meixner die Spielerpässe und stellte fest, dass das Foto von Stephan Böck fehlte. Was noch kein Problem darstellt, denn wenn ein Bild des Spielers im internen System des Bayerischen Fußball-Verbandes hochgeladen ist, reicht das immer noch aus. Doch auch dort war kein Foto von Böck zu finden. Was aber immer noch unproblematisch ist, denn ein vor Ort schnell gemachtes Bild kann bis 15 Minuten nach Spielschluss hochgeladen werden. Weil dies nicht der Fall war, meldete der Schiedsrichter die Geschichte dem Sportgericht.

Das Versäumis räumen die Verantwortlichen des FC Heimertingen ein, monierten allerdings, dass kein Vereinsverantwortlicher vor Ort über das fehlende Passbild informiert wurde. Das Sportgericht stellte fest, dass dies keine Pflicht des Schiedsrichters sei, obwohl in den internen Anweisungen der Unparteiischen darum gebeten wird.

Eine Strafgebühr für den FC Heimertingen war damit unvermeidlich, eine Spielwertung jedoch noch nicht zwingend. Denn jeder Verein hat noch drei weitere Tage Zeit, das ordnungsgemäße Spielrecht nachzuweisen. Dazu hätte beispielsweise das Einkleben eines Fotos in den Spielerpass samt Weiterleitung einer Kopie ans Sportgericht gereicht.

Weil dies nicht geschah, hat Stephan Böck ohne gültiges Spielrecht an der Partie in Thalhofen teilgenommen – und für die Heimertinger ist im Nachhinein das sportlich erkämpfte 1:1 wertlos. Stattdessen fließt nun ein 2:0-Sieg des FC Thalhofen in die Tabelle ein. Immerhin verzichtete das Sportgericht darauf, den Heimertingern wegen unzulässigem Spielereinsatz weitere Punkte abzuziehen. Denn die Richter sahen kein vorsätzliches, wohl aber ein fahrlässiges Handeln der Verantwortlichen, was mit der Spielwertung und einer Geldstrafe von 200 Euro ausreichend geahndet ist.

Aufrufe: 06.5.2019, 22:00 Uhr
Walter BruggerAutor