2024-04-30T13:48:59.170Z

Allgemeines
– Foto: FuPa/cwa

Aktuelle Infos

Corona-Virus +++ Der Spielbetrieb ruht bis 19. April

Seit der Entscheidung des bfv, zwei Spieltage bis zum 23. März 2020 abzusetzen, hat sich die Lage in Baden-Württemberg und ganz Deutschland verschärft. Unter anderem nach der Presseerklärung Nr. 96 der Bundesregierung vom 16.03.2020, mit der Schließung von Schulen, KiTas und Spielplätzen sowie des Sportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie ähnlicher Einrichtungen. Weiterhin gilt die dringende Empfehlung, soziale Kontakte auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Folgerichtig verlängert der bfv die Generalabsage ebenfalls bis einschließlich dem 19. April 2020.

Davon sind weiterhin alle Meisterschafts- und Pokalspiele, Turniere und Freundschaftsspiele bei Herren, Frauen und Jugend auf Verbands- und Kreisebene von der Verbandsliga abwärts betroffen. Auch von Trainingsbetrieb sollen Vereine absehen. Grundsätzlich gilt für die ganze Sportfamilie, sich an die Anweisungen der Behörden zu halten. Die Eindämmung der Infektion hat oberste Priorität.

Mit den Folgen der Pause für den Spielbetrieb befasst sich der bfv fortwährend. Durch die dynamische, nicht absehbare Entwicklung können wir zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine verbindlichen Aussagen machen.

Neben dem Spielbetrieb auf Landes- und Kreisebene sind auch alle Maßnahmen der Talentförderung, der Schiedsrichterausbildung sowie der Trainer-Aus- und -Fortbildung abgesagt. Gremiensitzungen werden verlegt oder ggf. als Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt. Alle noch bevorstehenden Kreisjugendtage müssen voraussichtlich verschoben werden. Die Kreistage in Pforzheim und Mannheim sind bereits abgesetzt, neue Termine werden schnellstmöglich bekannt gegeben.

Die Geschäftsstelle des Badischen Fußballverbandes ist bis zum 19. April für Publikumsverkehr geschlossen. Die Mehrzahl der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befindet sich im "Mobilen Arbeiten", so dass telefonisch nur wenige Kolleginnen und Kollegen in der Geschäftsstelle erreichbar sind. Der Spielbetrieb ist weiterhin besetzt und unter der Telefonnummer 0721/4090453 zu erreichen. Telefonzeiten der Passstelle sind täglich zwischen 09.00 und 13.00 Uhr unter 0721/4090416. Andere Anfragen richten Sie vorzugsweise per Email an die jeweiligen Ansprechpartner.

Sollte sich an der Lage etwas ändern, informieren wir unverzüglich.

Meldung vom 13. März

Angesichts der dynamischen Lageentwicklung bei der Verbreitung des Corona-Virus informieren die drei Fußballverbände Baden, Südbaden und Württemberg ihre rund 1,1 Mio. Mitglieder sowie die fußballinteressierte Öffentlichkeit fortlaufend im Hinblick auf notwendige, aktuelle Präventivmaßnahmen. Dabei berufen sich die Verbände maßgeblich auf behördliche Entscheidungen; insbesondere auch des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Weiterhin gilt Folgendes für den gesamten Fußball-Spielbetrieb (Herren, Frauen, Jugend) in Baden:

> Alle Vereine sind aufgefordert aktiv zu prüfen, ob es Spieler (Aktiv und Jugend, m/w/d) in ihren Mannschaften gibt, die in den vergangenen 14 Tagen - also seit 26. Februar 2020 (Faschingswoche) - aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Vereine, diese Spieler – unabhängig von Symptomen – nicht einzusetzen, weder bei Spielen noch im Trainingsbetrieb. Risikogebiet ist mittlerweile neben der autonomen Provinz Bozen Südtirol auch die ostfranzösische Region Grand Est (u.a. Elsass, Lothringen, Champagne-Ardenne).

> Wenn ein solcher Fall gegeben ist, kann mit dem Spielgegner Kontakt aufgenommen werden, um sich auf eine Spielverlegung zu verständigen. Im Fall der Einigung sind die Staffelleiter angewiesen, entsprechend zu verlegen. Wir bitten die Vereine hierbei um ein faires und verantwortungsbewusstes Miteinander.

> Zudem gilt selbstverständlich, dass im Fall eines Spielers mit diagnostizierter Corona-Infektion der Staffelleiter zu informieren ist, der dann das betreffende Spiel verlegt.

Darüber hinaus wird der Spielbetrieb in den Amateur-Spielklassen bis auf weiteres fortgesetzt. Vorsorglich und zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir darauf hin, dass die Mitteilung des Ministeriums zwar nicht unmittelbar rechtlich für den Spielbetrieb bindend ist, wir uns aber in Verantwortung für unsere Vereine daran orientieren.

Ergänzung vom 11. März

Oberliga Baden-Württemberg:

Für diejenigen Spielklassen mit höherer Zuschauerzahl ab der Oberliga Baden-Württemberg aufwärts gelten für die Durchführung von Sportveranstaltungen die Anordnungen der lokalen Behörden. So gilt vielerorts bereits ein Verbot für größere Veranstaltungen ab 1.000 Besuchern. Die Vereine der Oberliga-Baden-Württemberg haben sich am 11. März 2020 in enger Abstimmung mit der Spielkommission für den weiteren Saisonverlauf 2019/20 mehrheitlich auf Folgendes verständigt:

Bis auf weiteres richten die Heimvereine in der Oberliga Baden-Württemberg ihre Spiele jeweils exakt unter den durch die jeweiligen Behörden verfügten Bedingungen aus. Ein genereller Ausschluss von Zuschauern aus den Stadien der Oberliga Baden-Württemberg durch die drei Fußballverbände unabhängig von behördlichen Anordnungen erfolgt nicht.

Aufrufe: 012.3.2020, 10:00 Uhr
Pressemitteilung/bfv/red.Autor