2024-05-02T16:12:49.858Z

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Der Drittligist 1. FC Kaiserslautern und Gerry Ehrmann sehen sich am 12. Mai vor dem Arbeitsgericht.
Der Drittligist 1. FC Kaiserslautern und Gerry Ehrmann sehen sich am 12. Mai vor dem Arbeitsgericht. – Foto: FuPa-Westpfalz

Gerry Ehrmann gegen FCK

Gerry Ehrmann und der 1. FC Kaiserslautern sehen sich nach der Anfang März vollzogenen Trennung vor Gericht wieder. Der 12. Mai wurde als Termin für eine erste Güteverhandlung festgesetzt, der FCK will ein Schlichtungsverfahren vorschalten.

Der 1. FC Kaiserslautern hat am 6. März gegenüber seinem Torwarttrainer Gerry Ehrmann die fristlose Kündigung ausgesprochen (wir berichteten). Eine gütliche Einigung scheiterte nach Angaben der Roten Teufel. Das ließ sich das FCK-Urgestein nicht gefallen und reichte Klage ein. Am 12. Mai soll es vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern zu einem Gütetermin kommen.

Das Arbeitsgericht teilte heute mit: Zurzeit sei ein Verfahren zwischen Ehrmann und dem FCK anhängig. Der Gütetermin sei für den 12. Mai im Sitzungssaal III bestimmt. Grundsätzlich sind Termine beim Arbeitsgericht öffentlich. Im Zuge der Corona-Pandemie habe das Gericht aber eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber der Gesundheit der Prozessparteien. Daher stehe noch nicht fest, ob das Verfahren Ehrmann/1. FC Kaiserslautern öffentlich sein wird. Das will das Arbeitsgericht bis Mittwoch entscheiden.

Diskussionen gibt es auch darüber, ob vor dem Termin ein Schlichtungsverfahren beim Südwestdeutschen Fußballverband vorgeschaltet werden muss. Über einen solchen vom FCK gestellten Antrag habe das Gericht noch nicht endgültig entschieden. Die Klägerseite erhalte dazu noch die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Über den Antrag zur Aussetzung des Schlichtungsverfahrens vor dem Arbeitsgericht werde dann voraussichtlich am Montag, 11. Mai entschieden. Bis dahin könne der FCK eine Stellungnahme einreichen. (frw)

Aufrufe: 04.5.2020, 21:40 Uhr
FuPa-Redaktion WestpfalzAutor