2024-05-14T11:23:26.213Z

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Beim Steuerprozess des TSV Aindling spielten auch die Fußballschuhe eine Rolle.  Foto: imago/Imagebroker
Beim Steuerprozess des TSV Aindling spielten auch die Fußballschuhe eine Rolle. Foto: imago/Imagebroker

1000 Euro für Fußballschuhe

Beim Steuerprozess geht es auch um den pauschalen Aufwand für die Aindlinger Fußballer

Wann, beziehungsweise ab welchem Betrag sind bezahlte Fußballer Arbeitnehmer, beziehungsweise ist ihre Entlohnung nur eine Entschädigung für den Aufwand für Fahrten und Ausrüstung? Das ist die Kernfrage des Prozesses gegen vier Funktionäre des TSV Aindling, die wegen Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug angeklagt sind. Für die Verteidigung sind ein Großteil der von der Staatsanwaltschaft aufgeführten Fälle, die den Schaden auf 2,1 Millionen Euro treiben, keine Beschäftigungsverhältnisse. Rechtsanwalt Thorsten Junker verweist auf den Mindestlohn und rechnet den Stundenlohn einiger Bayernliga-Kicker auf 50 Cent herunter.

Darauf hat sich Staatsanwalt Andreas Breitschaft im Rechtsgespräch der Beteiligten laut Richterin Simone Hacker zwar nicht eingelassen, aber er ist der Gegenseite mit seinem Vorschlag ein Stück weit entgegengekommen. Zum einen: Der Zeitaufwand für die Fahrt zu Training oder Heimspiel ist wie bei allen Beschäftigten der Weg zum Arbeitsplatz und generell keine Arbeitszeit. Angelehnt an ein Urteil des Bundesfinanzhofes muss für ein Arbeitsverhältnis die Bezahlung deutlich über dem Aufwand liegen. Bei einer Neuberechnung des Schadens für Fiskus und Sozialkassen sollen nur noch diese Fälle einfließen.

Wegfallen würden nach dem Raster des Staatsanwalts die Fußballer, die beim TSV Aindling unter 7500 Euro im Jahr verdient haben. Eine ganze Reihe von Kickern hat deutlich mehr verdient, die gelten als Arbeitnehmer. Für alle soll in diesem Verfahren eine „holzschnittartige“ (Rechtsanwalt David Herrmann) durchschnittliche Berechnung des Aufwands gelten. Die geht so: Fußballschuhe (fünf Paar: 1000 Euro), Fahrtkosten (Annahme vier Fahrten die Woche und 30 Kilometer: 1450 Euro) plus sonstiger Aufwand (Kleidung, Wäsche etc: 500 Euro). Das macht aufgerundet einen Gesamtaufwand von 3000 Euro pro Fußballer und Jahr.

Ungelöst blieb, ob diese Pauschalierungen (Einkommen und Aufwand) bei der Neuberechnung des Schadens immer aufs Jahr oder auf den Monat gerechnet werden sollen. Letzteres würde die Angelegenheit sehr kompliziert machen. Rechnen „darf“ die Rentenversicherung. Richterin Simone Hacker war ein Signal besonders wichtig. Die hier angewandten Zahlen (7500 Euro Verdienst und 3000 Euro Aufwand) seien keine Obergrenze nach außen für Vereine für die steuerfreie Bezahlung ihrer Fußballer.
Aufrufe: 022.3.2016, 19:33 Uhr
Friedberger Allgemeine / cliAutor