Begründung: Man habe die Befürchtung, dass der Richter sich bereits eine endgültige Meinung zu dem Verfahren gebildet habe. Der Richter hatte den Parteien nahegelegt, sich außergerichtlich zu einigen, da die Klage des 1. FC Aussicht auf Erfolg habe. Der Jurist meinte es zudem offenbar auch gut mit der Verwaltung, indem er ebenfalls ausführte, dass die Stadt sich dadurch weitere Verfahrenskosten sparen könne.
Zum Hintergrund: Der 1. FC Kleve hatte die Stadt verklagt, weil diese Beihilfen für die Unterhaltung der Sportanlagen zurückhält. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 21.736,89 Euro zuzüglich Zinsen.
Die Antwort des Richters auf das Befangenheitsgesuch fiel eindeutig aus: kein eigenes Interesse, kein außergerichtlicher Kontakt zu den Beteiligten, keine eigenen politischen oder wirtschaftlichen Interessen. Die Verantwortlichen des 1. FC Kleve richten sich angesichts der aktuellen Entwicklung nun mit einem Schreiben an das Verwaltungsgericht sowie die Politik. In dem wird der Verwaltung unter anderem vorgeworfen, die Ratsmitglieder einseitig und gegebenenfalls unzutreffend informiert zu haben. Wie nach Ansicht des 1. FC in der Sitzung am 22. Mai passiert, in der sich Ratsmitglieder zum Stand des Verfahrens erkundigt hatten.
Ebenfalls weist der Verein in dem Schreiben darauf hin, dass die Stadt im Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht dem Insolvenzgericht seinerzeit Protokollfälschung unterstellt hatte. Eine Behauptung, die das Landgericht Kleve als nachweisbar falsch herausstellte. Der Fußballverein will dem Verwaltungsgericht damit offenbar deutlich machen, dass das jetzige Befangenheitsgesuch sich nahtlos in die bisherige Verhaltensweise der Stadt einreihe und offensichtlich, so der FC Kleve, nicht von sachlichen Kriterien geleitet werde.